Der Deutschen liebstes Haustier wird, wie der Mensch, auch mal krank und benötigt tierärztliche Hilfe. Für die Kosten muss der Hundehalter selber aufkommen, denn Hunde sind nicht wie der Mensch über die Gesetzliche Krankenversicherung geschützt. Daher wird zur Gesundheitsvorsorge und -erhaltung die Hundekrankenversicherung benötigt.
Informationen zur Hundekrankenversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/hundekrankenversicherung.html
Die AGILA bietet einem umfangreichen Schutz zum Wohle des Hundes mit ihrer Hundekrankenversicherung. Je nach Rasse gibt es bei der Aufnahme eine Altersbegrenzung bis zum vierten oder siebten Lebensjahr. Die Wartezeit beträgt drei Monate. Im AGILA Tarif mit Vorsorge ist auch eine Erstattung für Impfungen und Wurmkuren vorgesehen, diese beträgt 100 Euro pro Versicherungsjahr.
Oftmals ist es für den Hundehalter eine neue Erfahrung, wenn der geliebte Vierbeiner in einer Tierklinik untergebracht werden muss. Die AGILA hilft bei der Suche nach der geeigneten Unterbringung und gibt Tipps auch zur Vermittlung und zur Auswahl des Tierarztes. Eine 24-Stunden-Hotline ist obligatorisch.
Die Behandlung beim Tierarzt, die Diagnostik und die Versorgung mit Arzneimitteln sind mit 1.000 Euro pro Versicherungsjahr abgedeckt, auch die homöopathische Behandlung gehört zum Umfang des Versicherungsschutzes. Bei einem Verkehrsunfall entfällt die Leitungsbegrenzung. Chirurgische Eingriffe werden bis zum 3-fachen Satz der GOT (Gebührenordnung der Tierärzte) übernommen.
Wird der Hund in einer Tierklinik untergebracht, leistet die AGILA bei einer Operation unbegrenzt, ohne Operation liegt die Erstattung bei maximal 1.000 Euro pro Versicherungsjahr. Wichtiger Punkt bei der AGILA-Hundekrankenversicherung ist die Unterbringung des Hundes in einer Tierpension oder in einem Tierhotel, wenn der Hundehalter selber erkrankt ist und dadurch bedingt einen Krankenhausaufenthalt auf sich nehmen muss. Die Versorgung des Hundes ist somit gewährt.
Auch im Urlaub schützt die Hundekrankenversicherung: Die volle Kostenübernahme erfolgt bei Reisen bis zu zwei Monaten weltweit, der Rücktransport ist mit in dieser Leistung enthalten.
Eine Selbstbeteiligung wird fällig, wenn es ab dem 5. Lebensjahr zu einer Operation kommt. Hier muss der Hundehalter 20 Prozent der anfallenden Kosten aus eigener Tasche übernehmen. Die Höchstentschädigungsgrenzen erhöhen sich sogar um 100 Euro für das Folgejahr, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen werden.
Die Hundekrankenversicherung bietet also einen hervorragenden Rund-Um-Schutz für den besten Freund des Menschen, er erhält die beste Versorgung und Vorsorge und kann mit Herrchen und Frauchen unbeschwert durchs Hundeleben gehen.
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