Die Kritik entzündete sich daran, dass in der Praxis die Leasingverträge so ausgestaltet werden, dass die fünf Kriterien passgenau nicht erfüllt werden und somit keine Erfassung des Leasinggegenstandes beim Leasingnehmer erfolgt. Der Wunsch des ehemaligen IASB Vorsitzenden David Tweedie war es, so die Anekdoten, dass er einmal in einem Flugzeug sitzen möchte, dass auch in der Bilanz der Airline erfasst ist.
Hierzu wurde in den letzten Jahren, nach zähen Diskussionen, ein Entwurf eines neuen Leasingstandards für IFRS
veröffentlicht. Dieser sah vor, dass grundsätzliche alle Leasingverhältnisse nach IFRS unabhängig von ihrer Ausgestaltung in der Bilanz des Leasingnehmers zu erfassen waren. Ausnahmen sollte es bspw. für kurzlaufende Leasingverträge geben. An diesem Entwurf gab es sehr heftige Kritik von verschiedensten Seiten, insbesondere, und aus nachvollziehbaren Gründen, aus der Leasingbranche. Hierdurch sah sich das IASB gezwungen, einen neuen Entwurf eines Leasingstandards nach IFRS zu veröffentlichen. Dieser soll nun im ersten Quartal 2013 erfolgen. Die Fachwelt blickt gespannt nach London…
Die www.fas-ag.de, eine auf die kapitalmarktorientierte Berichterstattung spezialisierte Beratungsgesellschaft, berät Unternehmen bei der Leasingbilanzierung nach IFRS und hat mit der FAS LeaseBOX ein Tool, das sowohl die aktuelle, als auch zukünftige Leasingbilanzierung nach IFRS abbilden und auswerten kann.