DRV-Präsidium kritisiert GAP-Vorschläge: Warenterminbörsen tragen zu stabilen Verbraucherpreisen bei!

„Der Anstieg der Agrarrohstoffpreise ist die Folge
von Knappheiten am Markt und nicht von Spekulationen.
Warenterminbörsen sind vielmehr ein wichtiges Instrument zur
Beherrschung der Preisvolatilitäten“, erklärte Manfred Nüssel,
Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV), auf der heutigen
Präsidiumssitzung des Verbandes. Die Preisentwicklung wird nach
Ansicht des DRV vorrangig von Angebot und Nachfrage bestimmt.
Agrarmärkte neigen jedoch aufgrund ihrer naturabhängigen Produktion
weltweit zu Instabilitäten, die durch den Klimawandel noch verstärkt
werden. Warenterminbörsen sind nach dem Rückzug des Staates aus den
Agrarmärkten das maßgebliche Instrument zur Preisfindung und zur
Absicherung von Risiken. „Sie leisten einen Beitrag zu stabilen
Verbraucherpreisen“, betont der DRV-Präsident.

Nüssel kritisiert, dass in der öffentlichen Diskussion die Nutzung
von Instrumenten des Risikomanagements negativ besetzt wird. „Ich
bedauere dies und fordere alle Beteiligten zu einer sachlichen
Diskussion auf“, so Manfred Nüssel. Der DRV teilt die Ansicht der G
20-Staaten, dass eine ausreichende Nahrungsmittelversorgung nur durch
eine nachhaltige Steigerung der weltweiten Agrarproduktion erreicht
werden kann.

Das DRV-Präsidium hat sich in einer Stellungnahme zu den
GAP-Vorschlägen ausdrücklich dagegen ausgesprochen, dass Landwirte
verpflichtet werden sollen, sieben Prozent ihrer Ackerflächen als
ökologische Vorrangflächen zur Verfügung zu stellen. „Durch eine
solche Auflage würde die landwirtschaftliche Produktion in
Deutschland auf fast 800.000 ha stark eingeschränkt, eventuell sogar
ganz eingestellt. Der damit verbundene Ertragsausfall wird das
Angebot auf den Märkten deutlich reduzieren und weitere
Preissteigerungen nach sich ziehen“, befürchtet Nüssel.

Zudem hat das DRV-Präsidium seine ablehnende Haltung gegenüber
einer Degression und Kappung der Direktzahlungen erneuert. Der DRV
kritisiert den Kommissions-Vorschlag, dass Beschlüsse von
Branchenorganisationen, auch für nicht angeschlossene
Einzelunternehmen, als verbindlich vorgeschrieben werden können. „Es
sollte den Mitgliedstaaten überlassen bleiben, ob sie solche
Regelungen anwenden. In Deutschland stoßen derartige Überlegungen
jedenfalls auf erhebliche verfassungs- und wettbewerbsrechtliche
Einwände“, so der Raiffeisen-Präsident.

DRV-Stellungnahme zu den GAP-Vorschlägen nach 2013:
http://ots.de/aVn1F

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