Dürfen Eltern auf dem Gehweg radeln?

Erst wenige Tage gilt eine neue Regelung in der Straßenverkehrsordnung (StVO), nach der Eltern oder Personen über 16 Jahren mit dem Fahrrad auf dem Bürgersteig fahren dürfen, wenn sie ein Kind bis zum achten Lebensjahr begleiten. Andererseits dürfen Kinder unter acht Jahren ab sofort auch auf „baulich angelegten Radwegen“ fahren. Nach Ansicht des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) ist das ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Bisher galt, dass jüngere Kinder mit dem Rad auf dem Gehweg fahren mussten, während die Begleitperson gezwungen war, oft mehrere Meter entfernt hinter parkenden Autos oder Grünflächen auf der Straße oder dem Radweg zu fahren.
Beim Benutzen des Gehweges mit dem Fahrrad gilt natürlich besondere Vorsicht. Rowdyhaftes Fahren ist ebenso wenig erlaubt wie das Behindern von Fußgängern, für die der Bürgersteig eigentlich da ist. Allerdings kritisierte der KS, dass die Begleitperson mindestens 16 Jahre alt sein muss. Wenn also ein 15-jähriger Gymnasiast seine siebenjährige Schwester zur Grundschule begleitet, darf er nicht mit auf dem Bürgersteig fahren. Das ist weltfremd.

Der Kraftfahrer-Schutz e.V. (KS) ist mit rund 550.000 Mitgliedern der drittgrößte Automobilclub in Deutschland. Mit seinen Töchtern Auxilia Rechtsschutz-Versicherungs-AG und KS Versicherungs-AG bietet er eine umfassende Palette an Club- und Versicherungsleistungen, von der Wildschadenbeihilfe über den KS-Notfall-Service bis hin zu preiswerten Rechtsschutz- und Schutzbriefversicherungen, die aufgrund von Leistung und Preis viele Rankings in den letzten Jahren gewonnen haben. In der Münchner Zentrale und in acht Bezirksdirektionen sind rund 170 Mitarbeiter beschäftigt. Der Jahresumsatz der KS-Gruppe liegt bei circa 100 Millionen Euro. Der Vertrieb erfolgt über 10.000 unabhängige Makler und Mehrfachagenten.