E-Mobilität: Beschilderung schließt oft kleine und leichte E-Fahrzeuge von öffentlichen Ladestationen aus! VCD fordert diskriminierungsfreies Angebot


 
Die E-Mobilität in Deutschland krankt nicht nur an zu wenigen erschwinglichen Modellen, sondern auch an fehlenden Lademöglichkeiten. Und viele der vorhandenen Ladesäulen dürfen manche E-Fahrzeuge gar nicht nutzen – nämlich ausgerechnet jene kleinen und leichten E-Mobile, die besonders umweltschonend sind, aber nicht über ein E-Kennzeichen verfügen. Michael Müller-Görnert, verkehrspolitischer Sprecher des ökologischen Verkehrsclubs VCD, fordert eine klare und diskriminierungsfreie Kennzeichnung der öffentlichen Ladeinfrastruktur.

Blockierte Ladesäulen und zugeparkte Stellflächen sind für E-Fahrzeug-Nutzer ein tägliches Ärgernis. Damit Falschparken geahndet werden kann, müssen die Stellflächen an den Säulen verkehrsrechtlich sauber gekennzeichnet sein – und hier liegt einiges im Argen. Denn die Beschilderung ist oft widersprüchlich und schließt sogar viele E-Fahrzeuge aus. Ganz gegen ihren Zweck.

Das Problem: Zusatzzeichen wie das im Elektromobilitätsgesetz (EmoG) geschaffene Symbolbild \“Auto mit Stecker\“ gelten nur für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen. Elektrische Fahrzeuge der Klasse L6e (https://de.wikipedia.org/wiki/EG-Fahrzeugklasse_L6e) – bestimmte E-Roller und leichte E-Mobile – haben oft kein E-Kennzeichen und sind somit von der Nutzung dieser Ladepunkte ausgeschlossen. Michael-Müller Görnert, verkehrspolitischer Sprecher des VCD, kritisiert: \“Diese Praxis benachteiligt ausgerechnet eine wachsende Gruppe besonders umweltfreundlicher Fahrzeuge, die sogenannten Feinmobile. Und das steht im Widerspruch zum Klimaschutz und zur Verkehrswende.\“

Die Beschilderungs-Praxis an Ladestationen müsse sich ändern, damit alle Elektrofahrzeuge Zugang erhielten, so Müller-Görnert: \“Statt des Zusatzzeichens Auto mit Stecker empfehlen wir das Zusatzzeichen 1050-32 für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs – das erlaubt es allen Elektrofahrzeugen, unabhängig vom Kennzeichen, beim Laden zu parken; Fahrzeuge ohne E-Antrieb schließt es hingegen aus.\“

Müller-Görnert ruft die zuständigen Behörden auf, ihre Beschilderung an öffentlichen Ladestationen zu überprüfen und so anzupassen, dass eine diskriminierungsfreie Nutzung für alle E-Fahrzeuge möglich wird. \“Das würde die bestehende Ladeinfrastruktur besser nutzbar machen und so nicht nur die Elektromobilität fördern, sondern auch den Klimaschutz voranbringen.\“

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