Blockierte Ladesäulen und zugeparkte Stellflächen sind für E-Fahrzeug-Nutzer ein tägliches Ärgernis. Damit Falschparken geahndet werden kann, müssen die Stellflächen an den Säulen verkehrsrechtlich sauber gekennzeichnet sein – und hier liegt einiges im Argen. Denn die Beschilderung ist oft widersprüchlich und schließt sogar viele E-Fahrzeuge aus. Ganz gegen ihren Zweck.
Das Problem: Zusatzzeichen wie das im Elektromobilitätsgesetz (EmoG) geschaffene Symbolbild \“Auto mit Stecker\“ gelten nur für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen. Elektrische Fahrzeuge der Klasse L6e (https://de.wikipedia.org/wiki/EG-Fahrzeugklasse_L6e) – bestimmte E-Roller und leichte E-Mobile – haben oft kein E-Kennzeichen und sind somit von der Nutzung dieser Ladepunkte ausgeschlossen. Michael-Müller Görnert, verkehrspolitischer Sprecher des VCD, kritisiert: \“Diese Praxis benachteiligt ausgerechnet eine wachsende Gruppe besonders umweltfreundlicher Fahrzeuge, die sogenannten Feinmobile. Und das steht im Widerspruch zum Klimaschutz und zur Verkehrswende.\“
Die Beschilderungs-Praxis an Ladestationen müsse sich ändern, damit alle Elektrofahrzeuge Zugang erhielten, so Müller-Görnert: \“Statt des Zusatzzeichens Auto mit Stecker empfehlen wir das Zusatzzeichen 1050-32 für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs – das erlaubt es allen Elektrofahrzeugen, unabhängig vom Kennzeichen, beim Laden zu parken; Fahrzeuge ohne E-Antrieb schließt es hingegen aus.\“
Müller-Görnert ruft die zuständigen Behörden auf, ihre Beschilderung an öffentlichen Ladestationen zu überprüfen und so anzupassen, dass eine diskriminierungsfreie Nutzung für alle E-Fahrzeuge möglich wird. \“Das würde die bestehende Ladeinfrastruktur besser nutzbar machen und so nicht nur die Elektromobilität fördern, sondern auch den Klimaschutz voranbringen.\“
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