Zu den Berichten ueber erneute Datenschutzverstoesse beim Zahlungsdienstleister Easycash erklaeren die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Elvira Drobinksi-Weiss und der zustaendige Berichterstatter Gerold Reichenbach:
Die Verbraucher sind verunsichert, jetzt ist die Bundesregierung gefragt. Zahlungsverkehrsdaten sind aeusserst sensibel, mit ihrer Hilfe kann man viel ueber die einzelnen Verbraucher erfahren. Der Fall Easycash zeigt: Eine grundlegende Reform des Datenschutzrechts und strenge Regeln fuer Scoring-Verfahren sind dringend erforderlich. Hier geht es nicht bloss um Haeuseransichten, sondern wirklich ums „Eingemachte“.
Verbraucherministerin Aigner, die sonst in jedes Mikrofon „beisst“, ist merkwuerdig schweigsam. Vor der Sommerpause hat sie eine Reform des Datenschutzrechts angekuendigt, bevor Innenminister de Maizière sie ausgebremst hat. Mit dem Fall Easycash wird deutlich: Das Datenschutzrecht ist nicht mehr zeitgemaess. Auch wenn keine Verbraucherdaten verkauft wurden, datenschutzrechtliche Luecken werden von den Zahlungsdienstleistern so weit wie moeglich ausgenutzt.
Verunsicherung auf Seiten der Verbraucher ist die Folge.
Ob an den Vorwuerfen wirklich etwas dran ist, muss jetzt schleunigst aufgeklaert werden. Wir ermuntern die Datenschutzbeauftragten in Nordrhein-Westfalen und Hamburg, hier Gas zu geben. Wenn die Ausfallwahrscheinlichkeit einer Lastschrift berechnet wird, bevor der Verbraucher ueberhaupt an der Supermarktkasse einwilligt, dann stimmt datenschutzrechtlich etwas nicht. Wenn Zahlungsverkehrs- und Kundenkartendaten zu Risikoindikatoren verknuepft und nach Analyse dann verkauft werden, wird ohne Wissen und Wollen der Verbraucher mit ihren Daten gehandelt. Wenn tatsaechlich Bewegungs- oder Liquiditaets- und Einkaufsprofile erstellt wurden, muessen die Datenschutzbehoerden einschreiten. Wenn das Datenschutzrecht nicht ausreicht, muss die Bundesregierung endlich reagieren.
In einer Welt, in der an unterschiedlichsten Stellen immer mehr personenbezogene Daten anfallen, brauchen wir klare Regelungen fuer die immer ausgefeilteren Methoden ihrer Verknuepfung und die daraus zu gewinnenden Profile. Profilbildung ohne Kenntnis oder Einwilligung des Betroffenen muss verboten werden.
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