Laut Referentenentwurf soll auch diese Frage hinzukommen: „Woraus begründet sich Deutschlands besondere Verantwortung für Israel?“ Neu wäre auch diese Frage: „Vor wie vielen Jahren gab es erstmals eine jüdische Gemeinde auf dem Gebiet des heutigen Deutschlands?“ Der Einbürgerungstest ist ein sogenannter Multiple-Choice-Test mit mehrere Antwortoptionen.
Die überarbeiteten Testfragen sollen auch die Grenze zwischen erlaubter Meinungsfreiheit und verbotener Hetze gegen Juden klar ziehen. So lautet eine Frage laut Entwurf: „Meinungsfreiheit in Deutschland heißt zum Beispiel, dass ich…“. Die Antwortoptionen lauten „Passanten auf der Straße beschimpfen kann“, „meine Meinung im Internet äußern kann“, „Nazi-, Hamas- oder ISIS-Symbole öffentlich tragen darf“ und „meine Meinung nur dann äußern darf, solange ich der Regierung nicht widerspreche“. Das Zeigen von Nazi-, ISIS- und Hamas-Symbolen in Deutschland ist bundesweit illegal.
Die Initiative zur Überarbeitung des Einbürgerungstest ging von Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) aus. Sie hatte nach dem Hamas-Terrorüberfall im Herbst 2023 gefordert, neue Fragen zum Existenzrecht Israels in den bundesweit einheitlichen Einbürgerungstest aufzunehmen.
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