Einigung bei Neuordnung der Sicherungsverwahrung

inister Joachim Herrmann begrüßt Einigung des Bundesinnenministers und der Bundesjustizministerin zur Neuordnung der Sicherungsverwahrung: „Nachdrückliches Eintreten Bayerns gegen ersatzlose Streichung der nachträglichen Sicherungsverwahrung hat sich gelohnt“

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat die heutige Einigung von Bundesinnenminister Thomas de Maizière und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger auf Eckpunkte zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung begrüßt: „Meine nachdrückliche Kritik an der von der Bundesjustizministerin geplanten ersatzlosen Streichung der nachträglichen Sicherungsverwahrung war erfolgreich. Bei der heute getroffenen Einigung hat sich die gemeinsame Haltung von CSU und CDU auf Bundes- und Länderebene durchgesetzt. Es ist wichtig, dass mit der Neuregelung zur Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter auch alle Altfälle der letzten Jahre hinreichend abgedeckt werden können. Damit ist sichergestellt, dass die zuständigen Richter hoch gefährliche Gewalttäter in sichere Verwahrung nehmen können.“

Herrmann betonte, dass in der Gesamtschau die heutige Einigung eine wesentliche Verbesserung im Vergleich zur gegenwärtigen Sicherheits- und Rechtslage sei. So würden künftig die Voraussetzungen für eine vorbehaltene Sicherungsverwahrung deutlich erleichtert, deren Anordnung zudem bis zum letzten Hafttag möglich sei. Des weiteren gebe es für die Altfälle eine neue Unterbringungsmöglichkeit. Schließlich führe auch die Möglichkeit der elektronischen Fußfessel für minder schwere Fälle zu einer Verbesserung der Sicherheit. Joachim Herrmann: „Die intensive Diskussion der letzten Wochen und Monate hat sich gelohnt. Das heutige Ergebnis ist ein echter Sicherheitsgewinn für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Entscheidend ist jetzt, dass die heutige Einigung so schnell wie möglich in Gesetzesform gebracht wird. Das Gesetz muss unbedingt noch dieses Jahr in Kraft treten.“

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