Nun herrscht endlich Rechtssicherheit. Drei Jahre nach Einführung der Tübinger Verpackungssteuer hat das Bundesverfassungsgericht grünes Licht gegeben. Der Pioniergeist und die Hartnäckigkeit des Tübinger Oberbürgermeisters Boris Palmer haben sich wieder einmal durchgesetzt. (…) Mit seinem Beschluss zum Staatsziel Klimaschutz 2021 hat sich das Verfassungsgericht selbst in die Pflicht genommen. Es hätte sich lächerlich gemacht, wenn es erneut Widersprüche zwischen Bundes- und Kommunalrecht konstruiert hätte. (…) Das Ziel, der Umstieg von Einweg auf Mehrweg, wird aber mit einer Steuer nicht automatisch erreicht. Schließlich ist Einweg viel zu bequem. Es sollte bald einheitlich nutzbare Mehrwegsysteme für Getränke und Speisen geben statt Insellösungen. (…) Erst dann hat Mehrweg eine Chance.\“ https://www.mehr.bz/khs23q
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