Seit Beginn dieses Jahres müssen alle Berater und Vermittler
von Finanzanlagen Fachkenntnisse nachweisen, um ihren
Beruf weiterhin ausüben zu können. Eine entsprechende
Änderung der Gewerbeordnung sieht vor, dass
Kapitalanlagevermittler den sogenannten Sachkundenachweis
grundsätzlich durch eine Prüfung bei der Industrie- und
Handelskammer erbringen müssen.
Von der Prüfung als „Geprüfte/-r Finanzanlagenfachmann/-
frau IHK“ ist nur befreit, wer einen gleichgestellten
Ausbildungsabschluss besitzt oder bereits seit dem 1. Januar
2006 ununterbrochen als Finanzanlagenvermittler tätig ist.
Als Emittent von Kapitalmarktprodukten arbeitet auch das
Emissionshaus Filor mit zahlreichen selbstständigen
Finanzberatern aus ganz Deutschland zusammen. Das
Unternehmen legt großen Wert auf einen einheitlichen
Qualitäts- und Qualifikationsstandard seiner Vertriebspartner
und bietet ihnen daher exklusiv die Gelegenheit, die
Ausbildung zum/r Geprüften Finanzanlagenfachmann/- frau
IHK hausintern zu absolvieren.
Am 15. Februar 2013 startet der Inhouse-Lehrgang vor Ort in
Magdeburg. Bereits im April werden die teilnehmenden
Finanzdienstleister dann ihre Prüfungen bei der IHK
ablegen.Das Emissionshaus Filor kooperiert bei der
Organisation des Lehrgangs mit der GOING PUBLIC!
Akademie für Finanzberatung AG. Die 1990 gegründete
Akademie gehört zu den führenden Anbietern von
Qualifikationslehrgängen, Personalentwicklung und Beratung
für die Finanzdienstleistungsbranche.
Für die Vertriebspartner des Emissionshauses bietet die
unternehmensinterne Schulung den Vorteil, den gesetzlich
vorgeschriebenen Qualifikationsnachweis zügig zu erwerben
und sich dabei ausschließlich auf die persönliche Vorbereitung
zur Sachkundeprüfung zu konzentrieren.
Weitere Informationen unter Emissionshaus Filor fördert Qualifizierung in der FinanzberatungSeit Beginn dieses Jahres müssen alle Berater und Vermittler von Finanzanlagen Fachkenntnisse nachweisen, um ihren Beruf weiterhin ausüben zu können. Eine entsprechende Änderung der Gewerbeordnung sieht vor, dass Kapitalanlagevermittler den sogenannten Sachkundenachweis grundsätzlich durch eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer erbringen müssen. Von der Prüfung als „Geprüfte/-r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK“ ist nur befreit, wer einen g...