Wie erwartet ist es auch in dem neuen Entwurf zum Thema Impairment nach IFRS 9 bei dem Expected Loss Ansatz geblieben. Für den Life-time-expected-loss ergibt sich nun die Frage, wie dieser genau ermittelt werden kann. Besonders der Exposure at Default stellt die Banken hier vor neue Herausforderungen. Anders als beim bisher aufsichtsrechtlich verwendeten Ein-Jahres EAD müssen nun verstärkt Kündigungsrechte und Aufstockungsrechte mit berücksichtigt werden. Gerade nicht explizite Kündigungsrechte gegen Vorfälligkeitsentschädigungen stellen hier ein Problem dar, da sie für andere Zwecke der Banksteuerung eher irrelevant sind. Aber auch das Kündigungsverhalten im Retailgeschäft kann mit kapitalmarktorientierten Modellen nur eingeschränkt abgebildet werden. Historische Daten für eine erfahrungsbasierte Abbildung liegen jedoch oft nur begrenzt vor.
Ein Teil der Änderungen in IFRS 9 gegenüber dem bisherigen Diskussionstand sind eher formeller Natur. So heißen die „buckets“ jetzt „stages“. An anderen Stellen im IFRS 9 ergeben sich größere Änderungen. Vor allem die Abkehr von einer absoluten Grenze zu einer relativen Kreditverschlechterung werden in der Praxis noch einige Umsetzungsprobleme bereiten.
Die www.fas-ag.de berät Finanzinstitute bei der Bilanzierung nach IFRS (IAS 32, 39, IFRS 7 und IFRS 9) sowie FINREP, BFA 3 und der Banksteuerung.