Endlich Neuregelung der Sicherungsverwahrung in Sicht

Zu den gestern von der Koalition vorgestellten Eckpunkten zum Thema Sicherungsverwahrung erklaert die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Christine Lambrecht:

Wir begruessen, dass sich die Koalition nach monatelangem Ringen endlich auf ein Konzept zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung verstaendigt hat. Die Sicherungsverwahrung ist auf Sexual- und Gewalttaeter zu beschraenken. Die nachtraegliche Sicherungsverwahrung muss abgeschafft und die Moeglichkeit der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung erleichtert werden, ohne dass dies zur Regel wird.

Wir unterstuetzen die in den Eckpunkten enthaltene Altfallregelung. Die ansonsten durch den Wegfall der nachtraeglichen Sicherungsverwahrung aufgetretene Sicherheitsluecke bei moeglicherweise hoch gefaehrlichen Gewalttaetern waere nicht zu verantworten gewesen. Bei der Diskussion um die elektronische Fussfessel muss klar sein, dass dieses Instrument lediglich die „Ortung“ des Betreffenden, nicht jedoch die Verhinderung von Straftaten ermoeglicht.

Nun bleibt zu hoffen, dass die Fundamentalopposition der Union gegen das Konzept der Bundesjustizministerin zur Sicherungsverwahrung ueberwunden ist.

Wir werden den angekuendigten Gesetzentwurf der Bundesregierung aufmerksam pruefen. Sollte er den gestern veroeffentlichten Eckpunkten sowie den Vorgaben des Europaeischen Gerichtshofs fuer Menschenrechte (EGMR) entsprechen, werden wir das Gesetzgebungsverfahren unterstuetzen

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