Ein E-Zigaretten-Hersteller klagte jedoch gegen dieses Vorhaben und ging für das Urteil sogar bis vor das deutsche Oberverwaltungsgericht. Letztendlich hat das zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ein Machtwort gesprochen und entschlossen: Zigaretten, so auch die E-Zigarette (http://e-zigy.de/) , fallen aufgrund ihres Nikotingehaltes unter die Tabakrichtlinie und sind kein Arzneimittel.
Nun hat auch das Europäische Parlament auf das Meinungschaos reagiert und ist mit den EU-Mitgliedstaaten in Verhandlung getreten. Inzwischen gibt es grünes Licht für eine flächendeckende Tabakrichtlinie für E-Zigaretten. Demnach müssen nur bestimmte E-Zigaretten und Liquids in Apotheken verkauft werden, alle anderen nikotinhaltigen Flüssigkeiten werden weiterhin als Tabakprodukt frei verkäuflich sein. Auch in den Geschmacksrichtungen soll es keine Einschränkung geben. Bedingung hierfür sei nur, dass die Konzentration des Nikotins den Wert von 20 mg/ml nicht überschreitet und in Zukunft auch keinerlei heilende Wirkung mehr versprochen würde.
„Auch wir sind sehr froh über diese Entwicklung“, berichtet Siegfried Sauerschnig, Geschäftsführer der Firma VaBox. „Als Inhaber des renommierten E-Zigaretten-Onlinehandels www.e-zigy.de und www.e-zigy.at lag, stand mit dem Vorhaben, den Verkauf von E-Zigarette nur noch in Apotheken zu erlauben, unsere ganze Existenz auf der Kippe. Bald ist es amtlich: Wir dürfen weiterverkaufen und unsere Kunden mit den neusten Geschmacksrichtungen und Trends erfreuen.“
Der Unternehmer hat sich auf den Vertrieb von hochwertigen E-Zigaretten, Liquids und Zubehör spezialisiert und agiert seit der Gründung im Jahre 2010 sowohl in Deutschland als auch in Österreich. Weitere Infos rund um E-Zigaretten und auch Angebote der neuen Trend Liquids von Joyetech (http://e-zigy.de/e-zigaretten-liquid/joyetech-liquid.html) finden Sie unter www.e-zigy.de (http://www.e-zigy.de) .