Stuttgart, 24.04.2013. Nachdem die Bohrplattform „Spartan
151“ aufgrund der im Herbst und Winter auftretenden
Wetterverhältnisse im eisfreien Hafen Port Graham
überwinterte, wurde sie vor wenigen Tagen wieder in die
Kitchen Lights Unit im Cook Inlet, Alaska gebracht, um dort
ihre Arbeit für die kommende Bohrsaison aufzunehmen.
Gestern Nacht, gegen 2 Uhr deutscher Zeit, erfolgte der
Bohrbeginn der mittlerweile dritten Bohrung in dem ECI-
Fördergebiet – und das rund 2 Wochen vor dem
ursprünglichen Plan.
Zuvor hatte das Team des US-Partners der Energy Capital
Invest gemeinsam mit dem Bohrplattformbetreiber alle
erforderlichen Tests und Prüfungen des Staates Alaska in
Bezug auf die umweltrechtlichen Vorgaben und den Betrieb
der Bohrplattform erfolgreich absolviert. Alle erforderlichen
Genehmigungen für die dritte Bohrung wurden daraufhin
erteilt.
Somit liegt der US-Partner der Energy Capital Invest nicht nur
mit der ECI vereinbarten Vorgehensweise voll im Plan. Auch
wurde der mit dem Staat Alaska vereinbarte und bereits bis
2016 genehmigte Explorationsplan bislang vollständig erfüllt.
Wie schon bei den beiden vorangegangenen Bohrungen
dürfte auch die Größe des Reservoirs der dritten Bohrung
deutlich über den ursprünglichen Annahmen liegen. Diese
erfolgt in unmittelbarer Nähe zu den ersten beiden erfolgreich
durchgeführten Bohrungen und somit in dieselbe geologische
Formation.
Auch bei einem der wesentlichen Bestandteile des
Sicherheitenkonzeptes der Alaska-Fonds, der staatlichen
Subvention aller Bohr- und Infrastrukturkosten, verläuft alles
planmäßig. So stehen in Kürze erneut Auszahlungen des
Staates Alaska als Rückerstattung für bisher geleistete
Investitionen an: Diesmal in Höhe von 30 Millionen US-Dollar.
Insgesamt wären damit bereits Subventionen in Höhe von
rund 100 Millionen US-Dollar vom Staat Alaska für die
Erschließung des ECI-Fördergebietes geleistet worden.
Aufgrund der bisher äußerst erfolgreich verlaufenen
Platzierung ist eine Beteiligung an der US Öl- und Gasfonds
XVII KG nur noch bis zum 10. Mai 2013 möglich. Das
inzwischen etablierte Konzept als Kurzläufer bietet erneut
einen maximalen Gewinnanteil von derzeit 41 Prozent bei
einer Laufzeit bis zum 30. Juni 2016. Konzeptionsgemäß sind
die Gewinne für die Anleger unter Berücksichtigung des
Progressionsvorbehaltes steuerfrei.