Den Teilnehmern werden die möglichen Verfahren zur Erstellung von Nach- und Ausweisen nahegebracht. Es wird auf die Unterschiede der einzelnen Rechengänge die bei der EnEV zur Anwendung kommen eingegangen. Entsprechend EnEV 2013 kann bei Wohngebäuden sowohl nach dem bekannten Monatsbilanzverfahren als auch nach DIN V 18599 gerechnet werden. Neu hinzugekommen ist für kleine und mittelgroße Wohngebäude das sogenannte Modellgebäudeverfahren (EnEV-easy), welches für diese Gebäudetypen einen leichteren Umgang mit der EnEV verspricht. Bei den Nichtwohngebäuden ist mit dem Berechnungsverfahren der im Jahre 2011 überarbeiteten DIN V 18599 zu arbeiten. Aktuell in der EnEV sind auch erweiterte Vorschriften zum Umgang mit den Energieausweisen. So werden Energieausweise zukünftig Mietern und Käufern nicht nur vorgelegt sondern übergeben. Es wird ein Registrierungssystem eingeführt, mit dessen Hilfe stichprobenartig die Qualität der Ausweise kontrolliert werden wird.
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