Entbudgetierung in der Primärversorgung – Chance oder Bürokratie-Monster-

Die geplante Entbudgetierung in der primärärztlichen Versorgung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Künftig sollen hausärztliche Leistungen nicht mehr gedeckelt sein, ebenso wie bestimmte fachärztliche Leistungen nach Überweisung sowie Leistungen, die über die Rufnummer 116117 abgerechnet werden. Doch die Frage bleibt: Wie lässt sich das in der Praxis unbürokratisch umsetzen?

Bürokratie statt Entlastung?

Bereits heute entfallen nach Schätzungen bis zu 25 % der ärztlichen Arbeitszeit auf bürokratische Tätigkeiten. Statt einer spürbaren Entlastung droht nun ein „Bürokratie-Monster mit kleiner Wirkung“. Ärzte laufen Gefahr, bei Nichtnutzung der neuen Regelungen sogar als „desinteressiert“ abgestempelt zu werden.

Warnung aus der Kassenärztlichen Vereinigung

Besonders deutlich äußerte sich der Bremer KV-Chef Dr. Peter Rochell: Die geplante Entbudgetierung dürfe keinesfalls zu kompliziert oder bürokratisch gestaltet werden. Andernfalls drohe ein „Frühverrentungsprogramm für kleine Praxen“, weil viele Hausärzte und Fachärzte unter der Last der Verwaltungspflichten aufgeben könnten. Hausärzte erwarten deshalb „zu Recht gute Abschlüsse“.

Komplexe Modelle der Kassen

Kassenseitig wird bereits ein Modell diskutiert, das auf 13 unterschiedlichen Kriterien basiert – mit zusätzlicher Gewichtung. Für viele Ärzte bedeutet dies nicht Vereinfachung, sondern ein weiterer Anstieg der Dokumentationslast.

Einschätzung der Verrechnungsstelle

„Wenn die Entbudgetierung tatsächlich Wirkung entfalten soll, braucht es klare, einfache und unbürokratische Regeln. Andernfalls verkommt sie zu einem reinen Papiertiger und gefährdet die Zukunftsfähigkeit vieler Praxen“, erklärt Dr. rer. pol. Rudolph Meindl, Diplomkaufmann, Sachverständiger für die Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen.

Die Dr. Meindl u. Partner Verrechnungsstelle unterstützt die heilberuflich tätigen Akteure im Gesundheitswesen, wie Ärzte/Mediziner, Chefärzte, Krankenhäuser, Kliniken, Privatkliniken, Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Zahnärzte usw. schon seit 1975 bei der Privatliquidation und der DRG-Abrechnung.

Zu den Leistungen unserer Abrechnungsstelle zählen die

– Rechnungsstellung gemäß GOÄ, UV-GOÄ, GebüH und DRG,

– der Schriftverkehr mit Patienten, Versicherungen, Kostenträgern und Beihilfestellen,

– das außergerichtliche und gerichtliche Mahnwesen und

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Die persönliche Präsenz und dauerhafte Verfügbarkeit unserer kompetenten Ansprechpartner in unserer Verrechnungsstelle sind dabei ein zentraler Bestandteil unserer Unternehmensphilosophie.

Denn Privatabrechnung und Privatliquidation sind Vertrauenssache und wir ein Unternehmen mit Gesicht und Herz.

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