Auch mehrere Unternehmen können Fahrzeuge teilen
Beim Corporate CarSharing nutzen unterschiedliche Fahrer bestimmte Flottenfahrzeuge des Unternehmens im Innenverhältnis. Mit der neuen Lösung können Unternehmen nun ihre Fahrzeuge auch untereinander teilen. „Die meisten Versicherungen bilden diesen Sachverhalt nicht ausreichend ab, eine Selbstfahrervermietzulassung existiert oft gar nicht“, sagt Detlev Knoll,der bereits die erste E-Autoversicherung in Deutschland auf den Markt gebracht hat. „Da immer mehr Menschen auf ein eigenes Fahrzeug verzichten und ihre Mobilität flexibilisieren, müssen sich auch die Versicherungsprodukte anpassen“, so der Versicherungsexperte.
Details zu der Versicherung
Im Versicherungsumfang ist unter anderem die private Überlassung an Mitarbeiter geregelt, die gemeinschaftliche Nutzung innerhalb eines Unternehmensverbunds sowie die Möglichkeit, auch Fremdvermietung (z. B. im Gewerbepark) abzusichern. Der Versicherungseinstieg für neue Fahrzeuge wird mit günstigen Konditionen unterstützt.
Zusätzlich gibt es ein weiteres Modul für Elektrofahrzeuge, deren Vorteile beim Business CarSharing besonders zum Tragen kommen und bei starker Nutzung sogar Kosten gegenüber Verbrennern sparen.
Weitere Informationen zu der Versicherung sind hier zu finden:
http://www.fleetster.de/corporate-carsharing-versicherung/
Kontakt:
fleetster und Bezirksdirektion Detlev Knoll (BWV)
Spezialgebiet e-Mobilität, Mobilitätskonzepte & Segway Versicherungen
Bahnhofstr. 21, 834 71 Berchtesgaden
Tel. 08652/ 94 85 38
Fax 08652/ 69 29 8 knoll@zuerich.de www.zurich.de/knoll
Bildrechte: fleetster by NGM Next Generation Mobility
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