EU-Kommission: Klarstellung zu Asylrechts-Vorschlägen

Zum heutigen Bericht einer großen
deutschen Zeitung zum künftigen Asylverfahren in der Europäischen
Union stellen wir folgendes fest:

Die EU-Staaten haben sich das Ziel gesetzt, im Interesse aller
Länder bis 2012 ein einheitliches europäisches Asylsystem zu
schaffen. Dafür hat die EU-Kommission 2008 und 2009 eine Reihe von
Legislativvorschlägen vorgelegt. Natürlich können sich daraus
Änderungen an einzelnen Punkten der nationalen Verfahren ergeben mit
dem Ziel effiziente Prozeduren bei gleichzeitigen hohen
Schutzstandards europaweit sicher zu stellen. Allerdings werden
wichtige Punkte aus diesen Vorschlägen in dem Zeitungsbericht falsch
dargestellt.

Es kann keine Rede davon sein, dass der Kern des deutschen
Asylrechts durch die Vorschläge angetastet wird oder Asylbetrügern
Tür und Tor geöffnet werden.

– Verfahren an den Grenzen, einschließlich Flughäfen: Die
Kommission will Asylverfahren an den Grenzen – wie das deutsche
Flughafenverfahren – nicht verbieten. Es bliebe nach den
Vorschlägen möglich, direkt bei der Einreise an der Grenze
Anträge abzulehnen. Beispielsweise dann, wenn ein Antragsteller
aus einem sicheren Land kommt oder sein Antrag offensichtlich
unbegründet ist. Die EU-Staaten könnten solche Asylbewerber auch
weiterhin an der Grenze und Flughäfen festhalten, falls dies
nötig sein sollte.

– Dauer des Verfahrens: Die Kommission hat vorschlagen, dass über
einen Asylantrag normalerweise innerhalb von 6 Monaten
erstinstanzlich entschieden werden soll. In besonders komplexen
Fällen wäre eine doppelt so lange Dauer möglich. Dies entspricht
der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer in den Mitgliedstaaten.
Ein schnelles Verfahren ist sowohl im Interesse vom Aufnahmeland
und auch in dem des Bewerbers. Die Obergrenze gilt allerdings
nur für die Erstentscheidung. Widerspruchsverfahren könnten
länger dauern.

– Zugang zu Sozialsystemen: Kein Mitgliedstaat wird verpflichtet
den Zugang zum nationalen Sozialsystem zu gewähren. Eine
Gleichstellung bei der Sozialhilfe ist ebenfalls nicht geplant.
Natürlich sollen Asylbewerber menschenwürdig aufgenommen werden,
wobei die Sozialhilfe für Einheimische in manchen Fällen
berücksichtigt werden soll. Keineswegs soll dies aber durch eine
Gleichbehandlung bei Sozialleistungen geschehen.

– Bleiberecht für Geschwister: Die Kommission hat kein generelles
Bleiberecht für Geschwister vorgeschlagen. Wir wollen aber
verhindern, dass minderjährige Geschwister auseinander gerissen
werden. Wir haben deshalb vorgeschlagen, dass minderjährige
Brüder oder Schwestern von minderjährigen Asylbewerbern als
Familie gelten. Dies entspricht der UN-Kinderrechtscharta und
der EU-Grundrechtecharta.

Pressekontakt:
Europäische Kommission – Vertretung in Deutschland
Pressestelle
Carsten Lietz, Tel: (030) 2280-2250
carsten.lietz@ec.europa.eu