Im Rahmen der „Basel III“-Vorschriften werden EU-Banken außerdem verpflichtet, mehr und hochwertigeres Kapital zu halten, um künftige Krisenschocks aus eigener Kraft überstehen zu können, das heißt mindestens acht Prozent qualitativ gutes Kapital, von dem knapp über die Hälfte hartes Kernkapital („Tier 1“) sein muss. Dieses Kapital muss leicht in Bargeld umwandelbar sein, um Anleger und Gläubiger im Notfall auszahlen zu können.
Die Kreditinstitute müssen ebenfalls einen „Kapitalerhaltungspuffer“ einrichten, um Verluste auszugleichen und Kapital zu schützen, sowie einen „antizyklischen Kapitalpuffer“, um sicherzustellen, dass sie in Zeiten wirtschaftlichen Wachstums eine ausreichende Kapitalbasis aufbauen, damit in Krisenzeiten eine kontinuierliche Kreditversorgung gewährleistet ist.
Die neuen Vorschriften sollen am 01.01.2014 in Kraft treten und müssen zuvor vom EU-Ministerrat formell verabschiedet werden.
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