EU-Pläne gefährden Schutz der Spareinlagen

Die EU-Kommission setzt den hohen Schutz von
Spareinlagen in Deutschland ohne Not aufs Spiel. Dieser Ansicht ist
Stephan Götzl, Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern: „Es ist
gut, dass die EU-Kommission die Sparer besser absichern will, wenn
ihre Bank nicht mehr zahlungsfähig ist. Das darf aber nicht durch
eine kompromisslose Zwangsharmonisierung geschehen.“ Götzl
kritisiert, dass nach den Plänen der EU-Kommission die Deckungssumme
für Spareinlagen in allen EU-Staaten einheitlich auf 100.000 Euro
begrenzt werden soll. Mitgliedsstaaten dürften dann kein höheres
Schutzniveau mehr zulassen, obwohl dies im Interesse der Verbraucher
erstrebenswert ist und wie es Genossenschaftsbanken zuverlässig seit
80 Jahren leisten.

Gegenwärtig gelten in Deutschland Vorschriften, die einen
umfangreichen Schutz der Ersparnisse der Verbraucher ermöglichen. So
verfügen alle drei Banksäulen über freiwillige Sicherungssysteme, die
den Kunden einen über den Betrag von 100.000 Euro hinausgehenden
Einlagenschutz garantieren. Bei den Genossenschaftsbanken und
Sparkassen sind die Ersparnisse privater Kunden in unbegrenzter Höhe
geschützt.

Götzl: „Die Maxime der Europäischen Kommission darf nicht eine
europaweite Vollharmonisierung sein. Die Reform der Einlagensicherung
muss sich vielmehr an zwei Zielen ausrichten: dem bestmöglichen
Schutz der Kundeneinlagen und der Stabilität des Bankenmarkts.“ Das
setze voraus, dass die bewährte Schutzwirkung der deutschen
Institutssicherungssysteme mit ihrer Präventionswirkung anerkannt
wird und nicht in einer gesetzlichen Einlagensicherung aufgehen muss,
die hinter den Status Quo zurückfällt. Götzl: „Die Politik sollte
sich im Interesse der Bürger und Anleger bei der Schutzwirkung nach
oben orientieren. Die genossenschaftliche Institutssicherung mit
ihrem Insolvenz- und Einlagenschutz hat dieses Ziel bereits
erfolgreich verwirklicht.“

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