Wer bei einer Polizeikontrolle mit 0,5 Promille erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro und einem Monat Fahrverbot rechnen! Bei alkoholtypischem Verhalten, beispielsweise Schlangenlinien-Fahren, Wanken oder Lallen, drohen diese Konsequenzen bereits ab 0,3 Promille. Ab einem Wert von 1,1 Promille gilt jeder Kraftfahrer als fahruntüchtig und muss mit einer hohen Geldstrafe und mindestens sechs Monaten Fahrerlaubnisentzug rechnen. Für Radfahrer liegt die Promillegrenze übrigens bei 1,6 Promille.
Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander Dauer: Wird Ihnen der Vorwurf einer Trunkenheitsfahrt gemacht, gilt: Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Denn gerade Angaben, wann das letzte Glas getrunken wurde, bieten den Behörden die Möglichkeit, den Alkoholwert zurück zu berechnen. Auch sollten „freiwillige“ Koordinationstests verweigert werden. Solche Tests entlasten Sie nicht, sondern dienen dazu, Ihnen Ausfallerscheinungen anzulasten.