Und zur Empörung geschädigter Autofahrer kommen die Lkw-Fahrer – oder vielmehr ihre Haftpflichtversicherung – meist auch noch ungeschoren davon, weil häufig Zeugen fehlen. Denn wenn eine Eis- und Schneeladung den nachfahrenden oder überholenden Pkw trifft, hat der Fahrer mit anderen Problemen zu kämpfen, als sich ein Nummernschild einzuprägen, schildert Klaus-Dieter Spauszus, Sprecher, des Bezirks Düsseldorf im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) die normale Panik-Situation. Und einen Lkw nach ein paar Kilometern zu stellen ist meist sinnlos, da der Fahrer sein Versäumnis – nämlich das Wagendach sauber zu halten – einfach abstreiten kann. Die Lkw-Eisplatte hat sich ja zum Leidwesen der Pkw-Fahrers schon vorher beim Fahren gelöst.
Hier kann also i.d.R. nur die eigene Versicherung helfen: „Verursachte Glasschäden deckt die eigene Teilkasko ab, Blechschäden die Vollkasko“, berichtet Klaus-Dieter Spauszus. „Aber wenn die Vollkasko zahlt, kann es durch die Rabattrückstufung in den Folgejahren richtig teuer werden. Glück im Unglück hat meist dann nur jemand, der geistesgegenwärtige Zeugen an Bord hat.“ In diesen Wintertagen lautet daher der praktische Rat: Abstand zu Lastwagen halten und sie möglichst nicht in Außenkurven überholen.