Die Freidemokraten tun alles dafür, um ihren Ruf als Opposition in der Bundesregierung zu verteidigen. Das Ziel einer generationsgerechten Haushaltspolitik klingt einleuchtend. Warum die FDP die Instrumente allerdings erst kurz nach einer im Kabinett bereits erzielten Einigung auf das Rentenpaket II aus dem Baukasten holt, ist nicht nachvollziehbar. Die wirtschaftlichen Grunddaten haben sich nicht geändert. Dafür wird jetzt gleich die gesamte Rente mit 63 infrage gestellt. Dann sollte die FDP aber auch transparent machen, was dieser Schritt für wen bedeutet. Denn bei der Rente mit 63 geht es um die Rente nach 45 Beitragsjahren. Die Betroffenen haben im Alter von 16 oder 17 Jahren ihre Ausbildung begonnen und seitdem hart arbeitend in die Rentenversicherung eingezahlt. Sie gilt nicht für alle 63-Jährigen, wie der Name suggeriert. Sie wurde so genannt, da zunächst Menschen mit dem Geburtsjahr 1953 im Alter von 63 Jahren nach 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei in Rente gehen konnten. Die Altersgrenze liegt inzwischen bei 64,4 Jahren für alle, die im Jahr 1960 geboren wurden. Das Eintrittsalter wird sich bis zum Jahr 2029 weiter auf 65 Jahre erhöhen. Außerdem wird mit dem Verweis auf den Arbeitsmarkt unterstellt, dass alle Betroffenen in den Ruhestand gehen müssen. Das ist aber nicht der Fall. Wer länger arbeiten will, wird daran nicht gehindert. Die FDP weiß, dass eine Rentenreform nicht kurzfristig in Haushaltsverhandlungen gelingen kann. Dafür ist die Materie viel zu komplex. Es geht um nichts anders, als im Europawahlkampf noch mal freidemokratische Grundsatzpositionen deutlich zu machen.
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