Das „Gesetz über die Bundesförderung der Investitionen in den Ersatz der Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen im Schienengüterfernverkehrsnetz“ ist in Kraft. Mit dem Gesetz beschreitet die Bundesregierung ein neues Fördergebiet, das bislang in erster Linie den Ländern und den Kommunen vorbehalten war. Nach bisheriger Rechtslage wurden durch den Bund ausschließlich bundeseigene Eisenbahnen auf der Basis des Bundesschienenwegeausbaugesetzes gefördert.
Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesverkehrsminister:
„Der Bund fördert ab sofort auch öffentliche nicht bundeseigene Schienenwege. Die Bundesregierung hat damit einen Paradigmenwechsel eingeleitet. Allein im Jahr 2013 steht für die Förderung im Bundeshalt ein Betrag von 25 Millionen Euro zur Verfügung. Damit gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt zur Verbesserung des Schienengüterfernverkehrs und zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.“
Anträge der Eisenbahninfrastrukturunternehmen auf Zuwendungen des Bundes sind beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zu stellen. Das EBA ist Bewilligungsbehörde, prüft die Anträge und erstellt die Zuwendungsbescheide.
Informationen zum Förderverfahren sind auf der Internetseite des Eisen-bahn-Bundesamtes einzusehen: http://www.eba.bund.de/DE/Fac