Das EU-Parlament hat den so genannten
Estrela-Bericht über sexuelle und reproduktive Rechte zurückgewiesen.
Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion
im Deutschen Bundestag, Ingrid Fischbach, und die Beauftragte für
Kirchen und Religionsgemeinschaften, Maria Flachsbarth:
„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die Zurückweisung des
Estrela-Berichts durch das EU-Parlament. Denn dieser hatte unter dem
Oberbegriff der “sexuellen und reproduktiven Gesundheit“ ein Recht
auf Abtreibung festgeschrieben und dieses als Handlungsziel
europäischer Politik erklärt. Besonders die Forderung, das Recht von
Ärzten und Krankenpflegern in Frage zu stellen, aus Gewissensgründen
nicht an einer Abtreibung mitzuwirken, lehnen wir entschieden ab.
Nach unserer festen Überzeugung darf es in einem rechtsstaatlichen
Europa kein Recht auf Tötung ungeborener Kindern geben.
Außerdem missachtet die im Bericht enthaltene Forderung nach
Vorgaben für die 28 EU-Staaten zur Abtreibungsgesetzgebung und zum
Sexualkundeunterricht die unterschiedlichen Traditionen der Staaten
und ihr Recht, dies eigenverantwortlich zu regeln. Die Europäische
Union besitzt für weite Teile der erhobenen Forderungen keine
Gesetzgebungsbefugnis.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte sich entschieden gegen den
Estrela-Bericht gewandt und dessen Zurückweisung durch das
Europäische Parlament empfohlen. Der von der EVP-Fraktion
eingebrachte und beschlossene Entschließungsantrag, der die
Festlegung der Gesundheitspolitik, die Organisation des
Gesundheitswesens und der medizinischen Versorgung sowie die
schulische Sexualerziehung in der alleinigen Zuständigkeit der
EU-Mitgliedsstaaten belässt, ist ein großer Erfolg für die
Menschenrechte in Europa.“
Hintergrund:
Im Zusammenhang mit dem umstrittenen sogenannten Estrela-Bericht –
20132040(INI) – über sexuelle und reproduktive Gesundheit und damit
verbundenen Rechten votierten die Abgeordneten des Europäischen
Parlaments am 10. Dezember 2013 über einen alternativen
Entschließungsantrag, der von der EVP-Fraktion eingebracht worden
war. Er belässt sowohl die Festlegung der Gesundheitspolitik, die
Organisation des Gesundheitswesens und der medizinischen Versorgung
als auch die schulische Sexualerziehung in der alleinigen
Zuständigkeit der EU-Mitgliedsstaaten. Dieser Entschließungsantrag
erhielt eine knappe Mehrheit: von 669 Abgeordneten stimmten 334 dafür
und 327 dagegen, 35 enthielten sich. Der Estrela-Bericht wurde damit
zurückgewiesen.
Der zurückgewiesene Estrela-Bericht war vom Ausschuss für die
Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter vorbereitet
worden. Zuständige Berichterstatterin ist die portugiesische
Europaabgeordnete Edite Estrela. Der Bericht befasste sich thematisch
unter anderem mit Gesundheitsvorsorge, freiwilliger Familienplanung
und Schwangerschaftsabbrüchen in der EU. Unter anderem sollte das
Recht, die Mitwirkung an einer Abtreibung aus Gewissensgründen
abzulehnen, generellen Einschränkungen und staatlicher Aufsicht
unterzogen werden. Am 22. Oktober 2013 hatte das Parlament den
Bericht bereits abgelehnt und an den Ausschuss zurücküberwiesen.
Auch Ingrid Fischbach und Maria Flachsbarth hatten sich im Vorfeld
der Abstimmung schriftlich an den Präsidenten des Europäischen
Parlaments, Martin Schulz, gewandt, um ihre Besorgnis zum Ausdruck zu
bringen.
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