In der Forschung gehe man davon aus, dass auf ein entdecktes Delikt rund 800 unentdeckte Vergehen kommen. „Wer es trotz vorheriger Warnungen auf acht Punkte gebracht hat und damit seine Fahrerlaubnis verliert, ist daher ganz sicher ein Problem für die Verkehrssicherheit gewesen“, betonte Brockmann.
Umso kritischer sei der „Punktehandel“ im Internet zu bewerten: Hier werden über Plattformen Personen vermittelt, die das Delikt und damit die Punkte auf sich nehmen. Wer bereit sei, dafür zu bezahlen, habe vermutlich schon mehr als vier Punkte. „Dem müssen wir einen gesetzlichen Riegel vorschieben und gleichzeitig die Bußgeldstellen miteinander vernetzen. Nur so können wir wiederkehrende Namen in unterschiedlichen Regionen erkennen“, forderte Brockmann. Es gebe aber auch noch Verbesserungsbedarf. „Gerade, weil das Instrument so effektiv ist, sollte man es nachschärfen und bei einigen Delikten die Punkte erhöhen.“
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