Die Koalition hat heute im Finanzausschuss das
Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und
Vermögensanlagenrechts beschlossen. Hierzu erklären der
finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter
Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Ralph Brinkhaus:
„Dieses Gesetz ist ein Riesensprung beim finanziellen
Verbraucherschutz. Mit dem Gesetz regulieren wir erstmals und
umfassend den grauen Kapitalmarkt. Damit schließen wir eine große
Lücke und erreichen jetzt bei allen Finanzmarktprodukten und
Finanzmarktakteuren ein gleiches Verbraucherschutzniveau.
Die sogenannten „freien“ Vermittler von Graumarktprodukten werden
in Deutschland erstmals einer flächendeckenden Aufsicht unterworfen.
Sie müssen zukünftig ihre Sachkunde durch eine entsprechende Prüfung
oder eine gleichgestellte Berufsqualifikation nachweisen, eine
Berufshaftpflichtversicherung abschließen und sich registrieren
lassen. Außerdem gelten für sie strengere Informations-, Beratungs-
und Dokumentationspflichten.
Mit den neuen Kurzinformationsblättern wird der Anleger künftig
kurz und verständlich über die wesentlichen Eigenschaften und Risiken
der Vermögensanlagen informiert. Die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht wird künftig Verkaufsprospekte für
Graumarktprodukte intensiver prüfen. Diese Prospekte müssen nunmehr
auch zusätzliche Angaben enthalten, mit denen sich Anleger ein Bild
von der Zuverlässigkeit des Emittenten machen können. Schließlich
wird das Prospekthaftungsrecht verschärft, insbesondere die
Haftungsvoraussetzungen erleichtert.
Mit dem Gesetz lösen wir unser Wahlversprechen von 2009 ein, dass
jedes Finanzmarktprodukt und jeder Finanzmarktakteur reguliert und
beaufsichtigt wird.“
Hintergrund:
Durch das Gesetz wird der Anlegerschutz im Bereich des so
genannten grauen Kapitalmarktes gestärkt. Der Gesetzentwurf sieht
dabei Regelungen vor, die sowohl bei den Produkten als auch bei den
Vermittlern dieser Produkte ansetzen.
Im grauen Kapitalmarkt können Anlegern durch unseriöse Anbieter
und die von diesen angebotenen Finanzprodukte sowie durch unseriöse
oder unzureichend qualifizierte Produktvertreiber und deren nicht
anlegergerechte Vermittlung oder Beratung finanzielle Schäden drohen.
Ein Grund ist das bisher vergleichsweise geringe Regulierungsniveau
im Graumarktbereich. Das neue Gesetz soll diesen Defiziten
entgegenwirken.
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