Flosbach/Brinkhaus: Koalition beteiligt Banken an den Kosten von Finanzkrisen

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat
heute die Verordnung der Bundesregierung zur Bankenabgabe zur
Kenntnis genommen. Änderungen wurden nicht beschlossen. Hierzu
erklären der finanzpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige
Berichterstatter, Ralph Brinkhaus:

„Mit der Bankenabgabe nehmen wir die Banken in die Pflicht. Mit
ihr hat die Koalition den entscheidenden Schritt gemacht, die Banken
an den Kosten künftiger Finanzkrisen zu beteiligen. Durch die
Bankenabgabe werden primär die Banken und nicht mehr die Steuerzahler
belastet.

Die jährliche Bankenabgabe fließt in einen neu errichteten Fonds
(Restrukturierungsfonds). Dieser Fonds wird von der Bundesanstalt für
Finanzmarktstabilisierung (FMSA) verwaltet. Er hat eine Zielgröße von
70 Milliarden Euro. Hierdurch entstehen finanzielle Rücklagen für den
Fall neuer Finanzkrisen. Aus dem Fonds sollen die künftigen
Restrukturierungs- und Abwicklungsmaßnahmen bei systemrelevanten
Banken finanziert werden.

Je größer eine Bank und je stärker sie mit anderen Banken vernetzt
ist, desto höher ist die Bankenabgabe. Es gibt aber auch eine
Zumutbarkeitsgrenze; sie liegt bei 15 Prozent des Jahresüberschusses.
Ein Mindestbeitrag ist immer fällig; er beträgt 5 Prozent der
regulären Bankenabgabe. Banken, die aus diesen Gründen die
Bankenabgabe in einem Jahr nicht vollständig zahlen müssen, müssen
die fehlenden Beiträge nachzahlen. Die Banken müssen die Bankenabgabe
erstmalig zum 30. September 2011 leisten.

Für das Inkrafttreten der neuen Regelungen muss auch der Bundesrat
zustimmen. Die Beschlussfassung des Bundesrates ist für den 27. Mai
2011 vorgesehen.“

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