Flosbach/Brinkhaus: Neue EU-Eigenkapitalregeln für Banken: Koalition setzt sich für deutsche Interes

Die Europäische Kommission will im Sommer ihren
Vorschlag zur Umsetzung der neuen Eigen¬kapitalregeln für Banken
(Basel III) vorlegen. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der
zuständige Berichterstatter, Ralph Brinkhaus:

„Die christlich-liberale Koalition setzt sich auf europäischer
Ebene dafür ein, dass bei den neuen europäischen Eigenkapitalregeln
für Banken den deutschen Belangen Rechnung getragen wird. Wir
arbeiten daran, dass alle uns in Deutschland wichtigen Regelungen und
Wahlrechte in dem europäischen Rechtsakt verankert werden.

Folgende Punkte sind uns dabei besonders wichtig:

Wir brauchen eine Definition der Eigenkapitalinstrumente
unabhängig von der Rechtsform der jeweiligen Bank. Beispielsweise
darf genossenschaftliches Kapital nicht schlechter gestellt werden
als Aktienkapital.

Wir wollen verhindern, dass kleine und mittlere Privatbanken,
Regionalbanken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken vom Umfang der
Regulierung überfordert werden. Der bürokratische Aufwand der
Regulierungsanforderungen darf nicht außer Verhältnis zur
Institutsgröße und zum Institutsrisiko stehen.“

Hintergrund:

Die EU-Kommission bereitet derzeit die Veröffentlichung eines
Rechtssetzungsvorschlags zur EU-weiten Umsetzung der neu gefassten
internationalen Standards des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht
vor, die das Eigen¬kapital und die Liquidität der Banken (Basel III)
betreffen. Das Vorhaben der Kommission, die künftigen EU-Vorschriften
an den neuen inter¬nationalen Standards eng auszurichten, wurde im
Rahmen einer Konsultationsrunde Anfang des Jahres 2010 von den
betroffenen Kreisen aus der Kreditwirtschaft, den zuständigen
Regierungsstellen und Aufsichtsbehörden einhellig begrüßt. Unter
Berücksichtigung der Stellungnahmen aus dem Konsultationsprozess will
die Kommission ihren Vorschlag für Rechtsakte bis spätestens Ende
Sommer 2011 vorlegen: Eine an die Institute unmittelbar gerichtete
Verordnung zur Festlegung der Regelungen für das aufsichtsrechtliche
Eigenkapital, die Risikovorschriften, die Liquiditätsbestimmungen
sowie die diesbezüglichen Transparenzvorschriften und außerdem eine
an die Mitgliedstaaten adressierte Richtlinie mit Vorgaben an die
Zulas¬sung und Beaufsichtigung von Kreditinstituten und
Finanzdienstleistungsunternehmen.

Nach derzeitigem Stand soll das Rechtsetzungsverfahren im Jahre
2012 rechtzeitig vor der erstmaligen Anwendung der neuen Vorschriften
ab dem 1. Januar 2013 abgeschlossen werden. Mit dem Maßnahmen¬paket
aus Verordnung und Richtlinie will die die Kommission ein stärker
vereinheitlichtes Regelwerk für Einlagenkreditinstitute und
Wertpapierfirmen in der EU schaffen.

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