Dass jetzt beim Internetgiganten dennoch
der Entschluss fiel, einige der in Deutschland gesammelten Daten für
den Straßenkartendienst „Street View“ zu verwenden, ist eine logische
Folge. Weniger schön ist allerdings, dass Google Einsprüche gegen das
Ablichten des eigenen Anwesens erst nach langwierigen Verhandlungen
mit Datenschützern möglich machte.
Der Blick der „Street-View“-Kamera aus 2,90 Meter Höhe über Zäune
und Mauern hinweg in Vorgärten, Wohnungen, auf Terrassen oder Balkons
kann mitunter Unerwünschtes oder Peinliches offenbaren – und genau
deshalb soll es ein Widerspruchsrecht gegen solche Bilder geben.
Privatsphäre muss Privatsphäre bleiben. Und deshalb werden
beanstandete Fotos unkenntlich gemacht – nicht gelöscht.
Jeder muss selbst entscheiden, was er für akzeptabel hält. Wer
dagegen ist, kann das online unter www.google.de/streetview anmelden,
muss aber seinen Widerspruch schriftlich bestätigen.
Der umgekehrte Weg – erst fragen, dann ablichten – wäre sicher der
korrekte gewesen. Das aber hätte sich kaum realisieren lassen.
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