Frankfurter Rundschau: Kommentar zur Beschneidungsdebatte

Die Beschneidung – mag sie nun medizinisch
sinnvoll sein oder nicht – ist ein geringfügiger körperlicher
Eingriff, ihr strafrechtliches Verbot aber würde den Lebensnerv
sowohl der jüdischen als auch der muslimischen Glaubensgemeinschaft
treffen. In keinem Land der Welt ist die Beschneidung verboten. Die
Ankündigung der Bundesregierung, ihre Zulässigkeit gesetzlich zu
bestätigen, ist beruhigend.

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Kira Frenk
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