Folgenschwerer könnte sein, dass laut Urteil
Youtube das erneute Hochladen von einmal gesperrten Videos mit
Filtern verhindern muss. Das soll über den Abgleich mit hinterlegten
Klangproben funktionieren – und über Wortfilter. Einen solchen hat
das Gericht eingefordert, obwohl der auch unbedenkliche Videos
blockieren kann. So berechtigt das Interesse der Gema und ihrer
Mitglieder am Schutz ihrer Rechte ist – wenn ein Gericht in Kauf
nimmt, dass gänzlich harmlose Inhalte nicht mehr veröffentlicht
werden, damit Inhaber von Urheberrechten präventiv vor deren
Verletzung geschützt werden, dann ist das bedenklich.
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Frankfurter Rundschau
Kira Frenk
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