Ein Antrag ohne Bundestag und Bundesregierung
wäre destruktiv, weil noch vor dem Antrag die Botschaft das
Bundesverfassungsgericht erreichen würde, beide Verfassungsorgane
glaubten nicht an den Erfolg des Verfahrens und rechneten damit, dass
ein Verbot an der Infiltration der NPD mit V-Leuten scheitern werde.
Wenn aber schon Bundestag und Bundesregierung das Verfahren für
aussichtslos halten, wie sollte das Bundesverfassungsgericht zu einer
anderen Ansicht gelangen? Der Alleingang ist auch gefährlich:
Unabhängig vom Ausgang brüskiert er die anderen Verfassungsorgane.
Geht er dann auch noch schief, wäre das eine Bestandsgarantie für
die NPD.
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Frankfurter Rundschau
Kira Frenk
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