Frankfurter Rundschau: Zum rechtlichen Umgang mit dem Mohammed-Film:

Der Dummheit der Islamophoben ist auf dem
Rechtsweg so wenig beizukommen wie dem Hass islamistischer
(Selbstmord-) Attentäter. Erst wenn die Dummheit der Islamophoben in
Gewalt umschlägt oder Gewalt verlangt, wenn sie zur
Volksverhetzung wird, ist sie ein Fall für den Staatsanwalt. Den Film
„Die Unschuld der Muslime“ sollten die Historiker aber schon heute zu
den Akten nehmen. Er und die mörderischen Folgen, die er bewirkte,
geben ein blutiges Beispiel, was entsteht, wenn Dummheit und Hass
zusammenstoßen.

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