„Was als befristete Sondersteuer für den Aufbau Ost von Helmut Kohl versprochen und eingeführt wurde und sicher bei der Mehrheit der Deutschen wegen des Nachholbedarfs der damals neuen Bundesländer akzeptiert worden war, hat seine Funktion erfüllt. Notwendige Infrastrukturanpassungen wird es innerhalb eines Landes immer geben. Dies ist auch keine Ost-West-Frage mehr, eher eine Stadt-Land-Frage“, so Aiwanger.
Es wäre aus Sicht der FREIEN WÄHLER ein fatales Signal an die Öffentlichkeit, dass eine einmal eingeführte Sondersteuer als liebgewordene Einnahmequelle beibehalten wird, auch wenn ihr Zweck de facto entfallen ist. Die Bereitschaft der Bevölkerung, in künftigen außergewöhnlichen Notlagen ähnliche Zusatzbelastungen zu akzeptieren, würde nachhaltig Schaden nehmen. „Der gerichtliche Prüfvorbehalt zur Rechtsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages auf den Einkommenssteuerbescheiden mahnt seit Jahren zum Handeln“, so Aiwanger.