Führerschein in 8 Wochen?

Immer wieder ist Werbung von EU-Fahrschulen zu sehen, welche suggerieren, dass ein Alkoholsünder, den EU-Führerschein in 8 Wochen ohne MPU erlangen kann. Diese Werbeaussage ist nur sehr eingeschränkt richtig.
Zu den Tatsachen die Richtlinie „RICHTLINIE 2006/126/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein“ redet von einem 2ordentlichne Wohnsitz und definiert diesen : „als ordentlicher Wohnsitz der Ort, an dem ein Führerscheininhaber wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder — im Falle eines Führerscheininhabers ohne berufliche Bindungen — wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen dem Führerscheininhaber und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, d.h. während mindestens 185 Tagen im Kalenderjahr, wohnt.“ Hier ist also alles für den EU-weiten Gebrauch definiert.
Davon abweichend steht es jedem Land frei, wann es einem Bewerber den nationalen Führerschein ausstellt. Aber…wird dieser vor Ablauf der 185 Tage ausgehändigt so gilt dieser bis zum Ablauf der Frist NUR im Austellerland. Ein Einsatz zum Beispiel in Deutschland ist strafbar. Ähnlich verhält es sich auch mit der MPU. Viele EU-Staaten kennen die MPU noch nicht, auch wurde dem Verkehrssünder ja meist die MPU nur für das Fahren in Deutschland auferlegt. In der Praxis heißt das der EU-Führerschein kann zwar im Ausland erworben werden, ein Einsatz in Deutschland ist aber nur mit erfolgreich absolvierter MPU legitim.
Jeder der sich auf eine Agentur einlässt, welche mit Argumenten abweichend von der genannten EU-Richtlinie und der deutschen Fahrerlaubnisverordnung wirbt, läuft Gefahr rechtswidrig zu handeln. Hier sei bemerkt, dass es sich beim Fahren ohne Führerschein in Deutschland nicht um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat handelt.
Wer sich nicht den Problemen der deutschen MPU oder auch der deutschen Führerscheinprüfung aussetzen will, sollte sich nur vertrauenswürdigen Agenturen wie zum Beispiel Tarabas 68 (http://www.tarabas68.com/ ), welche im Einklang mit den Gesetzen handeln einlassen. Übrigens sei auch erwähnt, dass die Drohung, der tschechische Führerschein sei nur 10 Jahre gültig und muss dann neu gemacht werden, absolut unwahr ist. Tatsache ist: Der EU-Führerschein ist immer nur 10 Jahre gültig und muss dann verlängert werden. Die Verlängerung jedoch ist ein reiner Verwaltungsakt wie die Verlängerung des Personalausweises.