GASNETZZUGANGSVERORDNUNG / Bundesrat verabschiedet Gasmarkt-Regelungen und verschlechtert Bedingunge

In der heutigen Sitzung hat der Bundesrat über die
Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem
Gebiet des Energiewirtschaftsrechts sowie des Bergrechts entschieden.
Laut dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) ist die Neufassung der
Gasnetzzugangsverordnung sowie die Anpassung der weiteren
Verordnungen ein wichtiger Meilenstein zur Steigerung des
Wettbewerbes im Gasmarkt und schafft Rechtssicherheit für die
Stadtwerke. „Mit den Vorgaben zur Reduzierung der Anzahl der
Marktgebiete, den Konkretisierungen zur Bilanzierung und den Vorgaben
zum Anschluss neuer Gaskraftwerke hat der Bundesrat mit seinem
heutigen Beschluss klare Regelungen geschaffen“, bewertete
VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim-Reck die Entscheidung. Die
Verordnungen in der Fassung des Bundesrates müssen vom Bundeskabinett
noch verabschiedet werden.

Zu den über die Bundesländer initiierten Änderungen zur
Anreizregulierungsverordnung hatte, wie ansonsten eigentlich üblich,
der VKU keine Gelegenheit erhalten Stellung zu beziehen. „Mit den
kurzfristig geschaffenen Neuregelungen kommen auf die kommunalen
Netzbetreiber erhebliche Verschärfungen der bisherigen Bedingungen
zu. Durch die Statuierung weitergehender Informations- und
Darlegungsverpflichtungen von Netzbetreibern gegenüber der
Regulierungsbehörde wird über das Ziel hinausgeschossen“, so Reck
weiter.

Die Etablierung konkreter Instrumente zur Schaffung neuer
Leitungskapazitäten durch die Fernleitungsnetzbetreiber im Gasmarkt
war längst überfällig. Die Fernleitungsnetzbetreiber bekommen nun
eindeutige Aufgaben zugewiesen, um das Angebot an Leitungskapazitäten
über Plattformen den Marktteilnehmer zugänglich zu machen. Bisherige
zwanghafte Lieferstrukturen können zum Vorteil der Stadtwerke
aufgebrochen und die sich bietenden Möglichkeiten des Wettbewerbs
besser genutzt werden.

Durch die Aufnahme der Regelungen zum Anschluss neuer
Gaskraftwerke werden die Bedingungen für Stadtwerke bei der
Zielerreichung zum Ausbau der politisch angestrebten dezentralen
Erzeugungsstrukturen unterstützt. Dies ist auch notwendig zur
Unterstützung der Rolle der Stadtwerke beim Umbau des Energiemarktes
zugunsten von dezentralen Erzeugungsanlagen und erneuerbaren
Energien.

Die Verringerung der Marktgebietsanzahl wird nun mit klaren
Fristen vorgegeben. Hierbei sind zur Reduzierung der bisherigen
Anzahl erstmals Maßstäbe zur Betrachtung der Kosten des sich für den
Wettbewerb ergebenden Nutzens zu berücksichtigen, so der VKU.
Stadtwerken wird der Zugang zu den Kunden erleichtert und bisherige
Marktzutrittsbarrieren deutlich verringert. Dadurch können Stadtwerke
die Lieferangebote wirtschaftlich attraktiver gestalten.

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