Gefährliches Guckloch: Autoscheiben komplett freikratzen / R+V-Infocenter: Bei eingeschränkter Sicht droht Geldbuße

Das kennen viele Autofahrer: Die Scheiben sind
morgens komplett vereist. Doch wer es eilig hat und nur schnell ein
kleines Guckloch freikratzt, muss mit einer Geldbuße von 10 Euro
rechnen. Dasselbe gilt, wenn auf dem Autodach Schnee liegt und beim
Fahren herunterwirbelt.

„Bei einem Unfall mit eingeschränkter Sicht müssen
““Gucklochfahrer““ sogar noch tiefer in die Tasche greifen: 35 Euro
Geldbuße sind dann möglich“, erklärt Karl Walter, Kfz-Experte beim
Infocenter der R+V Versicherung. Hinzu kommt: Selbst wenn der Fahrer
eigentlich unverschuldet in den Unfall verwickelt wird, bekommt er
möglicherweise einen Teil der Schuld zugesprochen – weil die Sicht
eingeschränkt war und er nicht schnell genug reagieren konnte.

R+V-Experte Walter rät Autofahrer deshalb, vor dem Start alle
Scheiben komplett freizukratzen oder von Schnee zu befreien. Auch auf
dem Dach dürfen keine Schneemassen liegen, die beim Fahren
herunterfallen können. Zudem sollten Autofahrer an Außenspiegel,
Nummernschilder und Fahrzeugbeleuchtung denken.

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