Knapp die Einmündung verpasst und in aller Eile
ein Stück zurückgesetzt: Wer dabei einen Unfall verursacht, bekommt
unter Umständen einen Teil der Schuld zugesprochen – selbst wenn er
eigentlich Vorfahrt hatte. „Wer rückwärts fährt, muss laut
Straßenverkehrsordnung besondere Sorgfalt an den Tag legen. Denn
andere Verkehrsteilnehmer können eine solche plötzliche
Richtungsänderung oft nicht absehen“, sagt Karl Walter, Kfz-Experte
beim Infocenter der R+V Versicherung. Zusätzlich sind hohe Bußgelder
möglich.
Welchem Verkehrsteilnehmer bei einem Unfall wie viel Schuld
zugesprochen bekommt, hängt immer vom Einzelfall ab. „Dabei spielen
verschiedene Faktoren eine Rolle, beispielsweise wie schnell die
Beteiligten gefahren sind und wie die Straße beschaffen ist“, so
R+V-Experte Walter. Der Rückwärtsfahrer muss aber zusätzlich mit
einem Bußgeld von bis zu 100 Euro und einem Punkt in der Flensburger
Verkehrssünderkartei rechnen. Auf Autobahnen sind es sogar bis zu 290
Euro Bußgeld, zwei Punkte und einem Monat Fahrverbot. Hier rät der
R+V-Experte dazu, unbedingt bis zur nächsten Ausfahrt weiterzufahren.
Weitere Themen unter http://www.infocenter.ruv.de
Pressekontakt:
http://www.infocenter.ruv.de
R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek@arts-others.de