Geheimverhandlungen zu Gorleben gefährden
öffentliche Sicherheit /
Greenpeace: Endlage

In einer nicht öffentlichen
Kungelrunde wurden vergangene Woche die Sicherheitskriterien für ein
Endlager so geändert, dass sie nun genau auf das umstrittene,
geplante Endlager in Gorleben passen. Nach Analyse der
Änderungs-punkte kritisiert Greenpeace, dass dadurch die
Sicherheitsanforderungen sinken. Wie das Bundesumweltministerium
gestern auf seiner Web-Seite bekannt gab, hat sich vergangenen
Donnerstag der Länderausschuss für Atomenergie in einer Sondersitzung
unter Ausschluss der Öffentlichkeit auf Änderungen der Regelungen
geeinigt. In diesem Ausschuss sitzen nur Vertreter der fünf
schwarz-gelben Atom-Bundesländer, den Vorsitz hat Gerald Hennenhöfer,
Abteilungsleiter für Reaktorsicherheit. Greenpeace fordert,
Sicherheitskriterien für Endlager nicht in Geheimverhandlungen zu
entscheiden. Die Standards für die Lagerung von Atommüll müssen so
hoch wie möglich sein und in einem demokratischen Verfahren endlich
in Gesetze gegossen werden.

„Es ist skandalös! Schon wieder werden zu Atomfragen geheime
Verhandlungen geführt, schon wieder wird das Parlament umgangen“,
sagt Mathias Edler, Atomexperte von Greenpeace. „Und schon wieder
zieht Gerald Hennenhöfer, Cheflobbyist der Atomkonzerne im
Bundesumweltministerium, dabei die Strippen. Der ehemalige E.ON
Manager ist der wichtigste Brückenkopf der Atomindustrie in der
Regierung. Er hat schon bei den Geheimverhandlungen zu den
Laufzeitverlängerungen der Regierung die Feder geführt. Sieht
Minister Röttgen eigentlich nicht, was hier passiert, oder deckt er
seinen Abteilungsleiter? Es scheint, Röttgen läuft jetzt gänzlich an
der Leine der Atomkonzerne – und das mit einem Maulkorb seiner
Kanzlerin!“

Besonders auffällig sind zwei Punkte: Erstens wurde ein
„nachvollziehbar dokumentiertes Auswahlverfahren“ nach
wissenschaftlichen Kriterien gestrichen. Das heißt, die Regierung
entledigt sich elegant des Problems, dass Gorleben aus politischen
und eben nicht aus wissenschaftlichen Gründen als Endlagerstandort
ausgewählt wurde. Greenpeace hat das bereits im April nachgewiesen.
Zum zweiten wurde eine Passage geändert, die indirekte Auswirkungen
darauf hat, ab wann die Öffentlichkeit nach einem atomrechtlichen
Verfahren beteiligt werden müsse. Durch das Streichen des Begriffs
„Erichtungsphase“ könnte Gorleben ohne Beteiligung der Öffentlichkeit
komplett ausgebaut werden. Erst ab der Einlagerung des ersten
Atommülls wäre dann die Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich.

Andere Änderungen bewirken ein weiteres Absenken der
Sicherheitsanforderungen: Zum Beispiel wurde der Begriff des Risikos
eines Gesundheitsschadens durch radioaktive Stoffe gestrichen und
allein durch Strahlendosiswerte ersetzt. Damit werden aber langlebige
chemisch-toxische Gefahren unter den Tisch gekehrt. Außerdem ändert
sich zum Beispiel etwas an der Haftungsfrage. Für Verpackung und
Deklaration der radioaktiven Abfälle soll statt des
Abfallverursachers, also der Atomkonzerne, künftig ein
„Ablieferungspflichtiger“ zuständig sein. Schadensersatzforderungen
bei Havarien wie in der Asse könnten dann auf staatliche
Entsorgungsfirmen und damit letztlich den Steuerzahler abgewälzt
werden.

Achtung Redaktionen: Mathias Edler erreichen Sie unter Tel.
0151-180 534 04, Pressesprecherin Ortrun Sadik Unter Tel 0171 – 87 81
184. Ein Porträt von Gerald Hennenhöfer finden Sie unter
http://gpurl.de/Hennenhoefer. Die Meldung des BMU finden Sie unter
http://www.bmu.de/pressemitteilungen/aktuelle_pressemitteilungen/
pm/46513.php.