Das Steuerabkommen Schweiz Deutschland sieht auch neue Bankkonten vor
Die Kontoeröffnung ist dank Steuerabkommen Schweiz Deutschland einfach möglich
Wer ein Konto in der Schweiz eröffnen möchte, der hat zwei unterschiedliche Möglichkeiten, den ersten Schritt zu tun. Insbesondere alle diejenigen, die in grenznahen Gebieten wohnen, können direkt in die Schweiz fahren und unter Vorlage des Reisepasses oder des Personalausweises ein Konto eröffnen. Damit ist das Konto Schweiz sicher dagegen, dass irgendjemand auf Ihren Namen ein Konto eröffnet. Wenn Sie nicht in die Schweiz fahren möchten, dann stehen die diplomatischen Vertretungen in Berlin und München zur Verfügung. Dort lassen Sie eine beglaubigte Kopie des Reisepasses oder Personalausweises anfertigen und senden diese dann zusammen mit dem Kontoeröffnungsformular an die Bank.
Ein- und Auszahlungen können auch per Überweisung erfolgen
Wenn Sie dann eine Ersteinlage tätigen möchten oder den angelegten Betrag erhöhen möchten, dann können Sie dies mit einer meist kostenfreien Überweisung ausgehend von Ihrem Privatkonto tun. Die Laufzeit ist leicht länger als bei der Inlandsüberweisung, aber das Geld kommt auf dem Konto Schweiz sicher an. Nach meist nur 2 Tagen steht es zur Verfügung und kann ganz entsprechend dem Steuerabkommen Schweiz Deutschland verzinst werden.
Die regelkonforme Zins- und Wertzuwachsgutschrift
Alle Zinsen und Wertsteigerungen (beispielsweise aus Aktientransaktionen) werden ebenso wie in Deutschland unter Abzug der Abgeltungsteuer gutgeschrieben. Diese wird dann an den deutschen Staat überwiesen. Da damit auch nach deutschem Recht die in Deutschland zu bezahlende Steuer abgegolten ist gibt es keinen Grund gegen die Geldanlage in der Schweiz. Der Schweizer Franken wird von vielen Marktbeobachtern als der sichere Hafen betrachtet, so dass bei einer Geldanlage durchaus auch ein Wertzuwachs auch Währungsschwankungen realisiert werden könnte.
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