Ganderkesee, 15. April 2011. In Immobilienanzeigen befinden sich in der Regel die Angaben zur Wohnfläche der Immobilie. Dabei gibt es jedoch drei unterschiedliche Berechnungsverfahren, wodurch es zu voneinander abweichenden Messergebnissen führen kann. Neben der Wohnflächenverordnung (WoFlV) gibt es noch die DIN-Normen DIN 277 und DIN 283. Seit dem 1. Januar 2004 ist die Wohnflächenverordnung für den öffentlich geförderten Wohnungsbau per Gesetz verbindlich. Dennoch gilt für die Wohnfläche des potentiellen Eigenheims in der Regel: Vertrauen ist gut, nachmessen ist jedoch besser. Denn in vielen Fällen geben Immobilienverkäufer mehr Wohnfläche an, als eigentlich vorhanden. Käufer zahlen dann einen verhältnismäßig hohen Preis, ohne jedoch über die angegebene Wohnfläche verfügen zu können. Um möglichst hohe Verkaufserlöse zu erzielen, berechnen findige Verkäufer nicht selten unrechtmäßig Abstellräume oder sogar Treppenareale zur im Kaufvertrag angegebenen Wohnflächengröße hinzu.
Um einer Manipulation der angegebenen Wohnfläche vorzubeugen, bedarf es einer fachkundigen Prüfung der Grundrisse und Wohnfläche sowie Kenntnisse der WoFlV. Beispielsweise können nicht beheizbare Wintergärten lediglich zur Hälfte als Wohnfläche angerechnet werden. Grundflächen von Loggien und Terrassen dürfen andererseits nur zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte als zu nutzende Wohnfläche angesehen werden. „Immobilieninteressierten sei ans Herz gelegt in Kaufverträgen vor allem auf Circa-Angaben für die eigentliche Wohnfläche zu achten. In der Regel sollte die Wohnflächengröße eindeutig und als zugesicherte Eigenschaft im Immobilienkaufvertrag vorhanden sein“, rät Jens Gause, Geschäftsführer von der Hausinspektor GmbH. Das Expertennetzwerk um Jens Gause besteht aus über zwanzig kompetenten Sachverständigen, welche deutschlandweit vertreten sind. Es berät Immobilienkäufer bereits vor dem Kauf über Mängel und Risiken des potentiellen Traumhauses, berät über einen angemessenen Kaufpreis und prüft angegebene Wohnflächen. Laien vermeiden mit der Hilfe eines Experten Fehlentscheidungen, da Immobilienpreise fachkundig und auf realistischer Grundlage kalkuliert und daraufhin auch verhandelt werden können. „Eine deutliche Abweichung der Wohnflächenangaben zur tatsächlichen Größe bietet immer einen guten Ansatz für Preisverhandlungen.“, so Jens Gause.
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