Kurt Bodewig, Präsident der Deutschen Verkehrswacht e.V. und Bundesminister a.D.: „Gerade bei Menschen mit Behinderungen zeigt sich sehr deutlich, dass §1 der StVO nichts an Aktualität eingebüßt hat – im Gegenteil: Um ihre Verkehrsteilnahme nicht unnötig schwer zu machen, sind Menschen mit Behinderungen in besonderem Maß auf unsere Vorsicht und Rücksicht angewiesen, doch dies genügt nicht. Angesichts von Fragen der Inklusion ist die Diskussion einer barrierefreien Mobilität von behinderten Menschen gesellschaftlich überfällig.“
Auf Kennzeichnungen achten
Grundsätzlich ist es im Sinne der eigenen Sicherheit ratsam, dass Menschen, die sich aufgrund körperlicher oder geistiger Mängel nicht sicher im Verkehr bewegen können, dies für andere kenntlich machen. Das Tragen von Abzeichen oder Kennzeichen ist für andere Verkehrsteilnehmer ein Hinweis, dass hier jemand mit Einschränkungen unterwegs ist.
Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) § 2 regelt dies für körperlich Behinderte. Diese „können ihre Behinderung durch gelbe Armbinden an beiden Armen oder andere geeignete, deutlich sichtbare, gelbe Abzeichen mit drei schwarzen Punkten kenntlich machen.“ Für Blinde und Sehbehinderte regelt der Paragraf weiter: „Blinde Fußgänger können ihre Behinderung durch einen weißen Blindenstock, die Begleitung durch einen Blindenhund im weißen Führgeschirr und gelbe Abzeichen … kenntlich machen.“
Während die Kennzeichnung für die einen eine gute und ratsame Möglichkeit zum Eigenschutz ist, ist sie für die anderen ein Aufruf, sich so zu verhalten, dass keine Gefahrensituation entsteht.
Vorausschauend parken
Im Straßenverkehr orientieren sich blinde und sehbehinderte Fußgänger an der Gehweggestaltung. Eine spezielle Bepflasterung des Fußgängerbereichs zum Radweg oder zur Fahrbahn hin hilft ihnen bei der Orientierung. Daher stellen Autos, Fahr- oder Motorräder, die auf dem Gehweg parken, ein Hindernis für sie dar, so dass sie nicht einmal die (viel zu wenigen) unterstützenden Signale, die ihnen ihre Umwelt bietet, aufnehmen können. Manchmal sind Fahrzeuge so abgestellt, dass sie erst im letzten Moment mit dem Blindenstock zu ertasten sind und eine Kollision kaum zu verhindern ist. Fällt dann ein Motorrad in die “falsche” Richtung, kann das zu vermeidbaren Verletzungen führen.
Parken Sie bitte so, dass Sie die Mobilität von blinden und sehbehinderten Menschen nicht erschweren!
Unsicherheit richtig bewerten
Eine gut gemeinte Geste ist das Anhalten von Autofahrern, um blinde oder sehbehinderte Verkehrsteilnehmer über die Fahrbahn zu lassen. Doch Vorsicht – das Risiko ist groß, denn niemand kann sicher sein, dass der Nachfolgeverkehr Ihre Geste versteht und ebenfalls anhält. Als Fußgänger haben Sie in einer solchen Situation bessere Chancen, zu helfen: Fragen Sie, ob Sie helfen können, und geleiten Sie ihn auf Wunsch über die Straße.
Weitere Informationen:
www.deutsche-verkehrswacht.de
www.facebook.com/DeutscheVerkehrswacht
www.twitter.com/DtVerkehrswacht