Anfang letzten Jahres hat die Deutsche Bank 300 Millionen Euro
Genussrechtskapital zur Förderung des deutschen Mittelstands
begeben und mit mehreren hundert Millionen Euro eigenem Kapital
aufgestockt. Das Geld soll helfen, die Finanzierungsfähigkeit von
Unternehmen in Deutschland zu stärken. Rechtlich betrachtet ist ein
Genussrecht ein schuldrechtliches Kapitalüberlassungsverhältnis.
„Dem Genussrechtsinhaber stehen dabei die gleichen Rechte zu wie
einem Gesellschafter der jeweiligen Firma, beispielsweise eine
gewinnabhängige Vergütung oder eine Beteiligung am
Liquidationserlös. Mitspracherechte hat er nicht. Es geht also
klassisch um eine Kapitalbeteiligung – nicht um eine
unternehmerische Beteiligung. Die Ausprägungen hierbei sind
vielfältig“, erklärt Peter Pfeffer, Vorstand der MCM Vermögenswerte
AG & CO. KG, dessen Unternehmen sich ebenfalls des
Genussrechtsmarktes bedient.
Schon auf den ersten Blick wird klar, um die Qualität eines
Genussrechtes zu bewerten, bedarf es einer Vielzahl an
Informationen. Gerne gehen gerade junge Unternehmen mit
Genussrechtskapital an den Start, doch ist die Substanz wirklich so
sicher, dass man dieses Wagnis eingehen kann? „Wir raten zur
strengen Prüfung, denn manch waghalsige Idee hat Anlegern schon
einmal eine blutige Nase verschafft. Auf der anderen Seite ist
Genussrechtskapital – wie das Beispiel der Deutschen Bank und
anderer Banken, aber auch von Großkonzernen zeigt, eine sinnvolle
Alternative für Anleger, wenn bestimmte Qualitätskriterien
eingehalten werden“, so der MCM Vermögenswerte AG & CO. KG-
Vorstand Pfeffer.
Zunächst einmal sollte man sich die bisherige Performance des
Anbieters ansehen. Bei der MCM Vermögenswerte AG & CO. KG
handelt es sich beispielweise um ein Unternehmen mit 16 Jahren
Management-Erfahrung in der Immobilienwirtschaft, der Projektierung
und Vermarktung von mehr als 60 Immobilienobjekten, der
Vermarktung von über 2000 Eigentumswohnungen und das
Unternehmen selbst verwaltet ein Anlagevermögen von über
einhundert Millionen Euro. Das schafft zunächst einmal Vertrauen.
Dann sollte man sich das Anlagekonzept ansehen. Bleiben wir beim
Beispiel MCM Vermögenswerte AG & CO. KG: Hier geht es darum,
attraktive Immobilien in Form von Mehrfamilienhäusern,
Eigentumswohnungen sowie Wohn- und Geschäftshäusern zu
erwerben und wieder mit Gewinn zu verkaufen. Ein Markt, der in
Deutschland boomt. Wer dann noch beweisen kann, dass er die nötige
Expertise in den letzten Jahren aufbauen konnte und über das
notwendige Netzwerk verfügt, hat gute Karten. Die erzielbaren
Renditen liegen dabei deutlich über dem derzeitigen
Kapitalmarktniveau.
„Bei der Umsetzung eines optimalen Vermögensaufbaus kommt es
immer auf die Mischung verschiedener Vermögensanlagen an. Die
Kapitalanlage Immobilie, egal in welcher Form man davon profitieren
möchte, sollte als Zusatzbaustein, bei dem Anleger bei dem sie in das
persönliche Konzept passt, immer dabei sein. Genussrechte sind
hierbei durchaus eine Alternative, wenn man die oben
angesprochenen Punkte beachtet und vertieft. Bei Börsenanlagen
hingegen haben Anleger in den letzten Jahren oftmals erleben
müssen, dass ihr „Wert“ dahin schmolz, wie Schnee in der Sonne. So
wurden in den letzten Jahren Milliardenwerte an Vermögen vernichtet“,
meint Pfeffer.
Mit günstigen Einstiegstarifen bei seinem Genussrecht will MCM
Vermögenswerte AG & CO. KG dabei auch den Anlegern eine
Perspektive eröffnen, die bislang vielleicht nicht vom Sachwert-Boom
profitieren konnten.