Gerichte entscheiden überwiegend für PARKRÄUME KG

Durch das BGH Urteil, wonach die Geschäftsgrundlage, die rechtlichen Rahmenbedingungen
und die Höhe der Kosten vollständig rechtlich einwandfrei sind, scheinen nun vor allem die
Landgerichte und, verstärkt, auch die Amtsgerichte der gängigen Rechtsauffassung zu
folgen. Dadurch werden aktuell immer mehr Klagen von Besitzstandsstörern abgewiesen oder
zu ihrem Nachteil beurteilt.

Hervorzuheben sind hierbei folgende Punkte:
Prinzipiell ist die Abtretung der Parkplatzeigentümer an die Parkräume KG zulässig.
Die Parkräume KG ist berechtig, Vorbereitungskosten zu verlangen und eine Pauschale für
Anfahrt und Fahrerermittlung zu berechnen, die Höhe der geforderten Kosten wird von den
meisten Gerichten nicht mehr moniert. Auch das strittige Zurückbehaltungsrecht der
Fahrzeuge durch die Parkräume KG wird nun zu 100% von den Gerichten bestätigt.

Durch die im Grundgesetz manifestierte Unabhängigkeit der Gerichte gibt es zwar nach wie
vor Urteile, die die gängige Rechtspraxis anders bewerten, die Zahl dieser nimmt jedoch
merklich ab.