Zu dem heutigen Beschluss einer Formulierungshilfe fuer einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung durch das Bundeskabinett erklaert der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Olaf
Scholz:
Mit dem heute im Bundeskabinett gebilligten Gesetzentwurf zur Sicherungsverwahrung kommen wir endlich in die Lage, in die dringend notwendigen parlamentarischen Beratungen ueber die Neuregelung der Sicherungsverwahrung einzutreten. Das war ueberfaellig.
Wir fordern die Koalitionsfraktionen auf, ihren Gesetzentwurf nun sofort vorzulegen und umgehend zu einer Sachverstaendigenanhoerung einzuladen. Nun muss sich zeigen, ob die bisherigen Eckpunkte fuer die Unterbringung der nach der Entscheidung des Europaeischen Gerichtshofs fuer Menschenrechte sonst auf freien Fuss zu setzenden, teilweise hochgefaehrlichen Gewalttaeter eine tragfaehige Loesung in dem Gesetzentwurf gefunden haben und ob fuer die Zukunft der Sicherungsverwahrung ein insgesamt ueberzeugendes Konzept vorhanden ist. Dazu brauchen wir eine vernuenftige Beratung, die wir konstruktiv begleiten werden. Wir muessen aber schnell handeln, die Zeit laeuft.
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