Gesetzlichen Informationspflichten der DL-InfoV bei MyHammer nachkommen

Berlin, den 17. Juni 2010 – Am 17. Mai 2010 ist die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) in Kraft getreten. Der deutsche Gesetzgeber setzt damit Anforderungen der europäischen Dienstleistungsrichtlinie um. Die Verordnung schreibt Handwerkern und Dienstleistern vor, ihren Kunden eine Reihe von Informationen bereits vor Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen. Dies sind unter anderem Adressdaten des Unternehmens, Name des Firmeninhabers, Angaben zu amtlichen Handelsregistereinträgen und zur Berufshaftpflichtversicherung.

Die Verordnung zielt darauf, mit der Bereitstellung von Informationen mehr Transparenz auf dem Dienstleistungsmarkt zu schaffen. Für die Dienstleister kann das Bereitstellen der geforderten Informationen im Einzelfall jedoch mit einem Mehraufwand verbunden sein. Gleichzeitig sind Verstöße gegen die DL-InfoV Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Gerrit Müller, Vorstandsvorsitzender der MY-HAMMER AG, sagt zur DL-InfoV: „Wer sein Firmenprofil bei MyHammer vollständig pflegt und seinen Auftraggebern alle erforderlichen Informationen auf einen Blick zugänglich macht, der kommt so ganz bequem der Informationspflicht laut DL-InfoV nach.“ Dokumente mit Angaben zur Erfüllung der DL-InfoV, wie beispielsweise der Identitätsnachweis oder die Versicherungspolice, können bei MyHammer eingesandt werden. Die Dokumente werden geprüft und im Firmenprofil angezeigt. „Aus Sicht der Auftraggeber steigt damit die Verlässlichkeit der Angaben“, so Müller weiter.

Welche Informationen im Detail von Handwerkern und Dienstleistern bereitgestellt werden müssen, lässt sich aus dem Verordnungstext des Bundesministeriums der Justiz entnehmen: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/dlinfov/gesamt.pdf

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