Tuning ist für viele ein Hobby – doch nicht jede Veränderung ist auf deutschen Straßen zulässig.
2. Leistungssteigerung und Abgasnorm
Chiptuning muss eingetragen werden – sonst erlischt die Betriebserlaubnis. Abgaswerte dürfen nicht verschlechtert werden.
3. Tieferlegung und Felgen
Tieferlegungen und Sonderfelgen benötigen meist eine TÜV-Abnahme und Eintragung in die Fahrzeugpapiere.
4. Auspuffanlagen und Geräuschpegel
Sportauspuffe sind nur erlaubt, wenn sie gesetzliche Dezibelgrenzen einhalten und geprüft sind.
5. Innenraum- und Lichttuning
LEDs und Zubehör müssen blendrei sein und dürfen die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen.
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Fazit
Tuning ist erlaubt – aber nur im Rahmen des Gesetzes. Wer auf Nummer sicher geht, stimmt sich mit dem TÜV ab.