Zur neuen Rundfunkabgabe erklärt SoVD-Präsident
Adolf Bauer: Die Länder wollen die Rundfunkgebühren neu regeln und
dabei Menschen mit Behinderungen deutlich schlechter stellen. Bisher
waren viele Menschen mit Behinderungen von der Rundfunkgebühr
befreit. Geht es nach dem Willen der Länder, sollen sie künftig
einen Gebührenbeitrag entrichten und so für ihre gesellschaftliche
Teilhabe zahlen. Dagegen wendet sich der SoVD entschieden.
Gegenwärtig sind z. B. seh- und hörbehinderte sowie andere Menschen
mit einem hohen Behinderungsgrad von der Rundfunkgebühr befreit.
Dieser behinderungsbedingte Nachteilsausgleich wird aus gutem Grund
gewährt. Denn diese Menschen können viele Informations- und
Kulturangebote nicht wahrnehmen und sind deshalb in ganz besonderer
Weise auf Fernsehen, Radio und neue Medien als Informationsquelle
angewiesen. Deshalb müssen Menschen mit Behinderungen auch weiterhin
von der Rundfunkgebühr befreit bleiben. Es ist Aufgabe der Länder ein
breit gefächertes, hochwertiges und auch barrierefreies Angebot durch
den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu gewährleisten und dafür die
finanziellen Rahmenbedingungen zu sichern. Dies darf jedoch nicht auf
Kosten der Menschen mit Behinderungen geschehen.
V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs
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