Grundsätzlich gibt es keine generelle rechtliche Verpflichtung, abnehmbare Anhängerkupplungen abzumontieren, wenn sie nicht im Einsatz sind. Verdeckt sie jedoch das Nummernschild, muss sie entfernt werden. Dazu gibt es in der Regel einen Hinweis im Fahrzeugschein. Gut zu wissen ist, dass Anhängerkupplungen das Betriebsrisiko des Fahrzeugs erhöhen. Kracht ein Auto in das Heck eines anderen, entsteht mit Anhängevorrichtung ein größerer Schaden beim Unfallverursacher, als ohne Vorrichtung. Die punktuelle Wucht des Kugelkopfes führt dazu, dass dem Unfallopfer versicherungstechnisch eine Mitschuld gegeben werden kann.
Wie ist es generell um die Betriebspflicht bestellt? Wer sein Fahrzeug von vornherein mit einer Anhängerkupplung erwirbt, bei dem ist alles geregelt. Spannend wird es beim nachträglichen Einbau. Hier erwirbt der Käufer in der Regel automatisch eine allgemeine Betriebserlaubnis, die er bei seinen Fahrzeugpapieren mitführen muss. Andernfalls ist die Transporthilfe beim TÜV anzumelden. Wer daran denkt, mit seinem Kfz in Zukunft Anhänger oder Wohnwagen zu transportieren, sollte sich beim Kauf einer solchen Anhängevorrichtung an den Spezialisten wenden.
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